Teil 1Studium
Abschnitt 1Allgemeines
§ 1 | Inhalt des Studiums |
§ 2 | Studiengangskonzept |
§ 3 | Inhalt des modularen Curriculums |
Abschnitt 2Der berufspraktische Teil des Studiums
§ 4 | Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze |
§ 5 | Kooperationsvereinbarungen |
§ 6 | Praxiseinsätze in Krankenhäusern |
§ 7 | Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen |
§ 8 | Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze |
§ 9 | Praxisplan |
§ 10 | Qualifikation der Praxisanleitung |
§ 11 | Praxisbegleitung |
§ 12 | Tätigkeitsnachweis |
Teil 2Staatliche Prüfung zur Erlangung
der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 1Gemeinsame
Bestimmungen für die staatliche Prüfung
§ 13 | Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung |
§ 14 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
§ 15 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
§ 16 | Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses |
§ 17 | Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung |
§ 18 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
§ 19 | Nachteilsausgleich |
§ 20 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 2Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 21 | Gegenstand des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 22 | Bewertung des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 23 | Bestehen und Note des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 3Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 24 | Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 25 | Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 26 | Bewertung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 27 | Bestehen des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 4Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
§ 28 | Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 29 | Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 30 | Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 31 | Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 32 | Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
§ 33 | Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 5Weitere Vorschriften
§ 34 | Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
§ 35 | Zeugnis |
§ 36 | Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze |
§ 37 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
§ 38 | Versäumnisse |
§ 39 | Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche |
§ 40 | Niederschrift |
§ 41 | Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
Teil 3Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 4Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1Verfahren
§ 43 | Fristen |
§ 43a | Erforderliche Unterlagen |
§ 44 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
Abschnitt 2Anpassungsmaßnahmen
nach
§ 58 des
Hebammengesetzes§ 45 | Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung |
§ 46 | Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung |
§ 47 | Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs |
Abschnitt 3Anpassungsmaßnahmen
nach
§ 59 des
Hebammengesetzes§ 48 | Gegenstand der Kenntnisprüfung |
§ 49 | Mündlicher Teil der Kenntnisprüfung |
§ 50 | Praktischer Teil der Kenntnisprüfung |
§ 51 | Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung |
§ 52 | Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs |
§ 53 | Abschluss des Anpassungslehrgangs |
Abschnitt 4Nachweise der Zuverlässigkeit und der
gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber
von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat,
einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
§ 54 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
§ 55 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
§ 56 | Aktualität von Nachweisen |
Abschnitt 5Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach
§ 59a des
Hebammengesetzes§ 56a | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
§ 56b | Erforderliche Unterlagen |
§ 56c | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
§ 56d | Erlaubnisurkunde |
Abschnitt 6Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
§ 56e | Erforderliche Unterlagen |
Teil 5Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57 | Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung |
§ 58 | Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben |
§ 59 | Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung |
§ 60 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 | Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme |
Anlage 2 | Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums |
Anlage 3 | Inhalt der Praxiseinsätze |
Anlage 4 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ |
Anlage 5 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ |
Anlage 6 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ |
Anlage 6a | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger” |
Anlage 7 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme“ |
Anlage 8 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Anlage 9 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme“ |
Anlage 10 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Anlage 11 | Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung |
Anlage 12 | Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht |