§ 5 HotelAusbV
Struktur der Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
- 2.
- Annahme und Einlagerung von Waren,
- 3.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
- 4.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
- 5.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
- 6.
- Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang,
- 7.
- Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen sowie Arbeiten in der Reservierung,
- 8.
- Gästekommunikation und Beschwerde-Management,
- 9.
- Organisation des Empfangs- und Reservierungsbereiches,
- 10.
- Wahrnehmung von Aufgaben im Housekeeping-Management,
- 11.
- Wahrnehmung von Aufgaben im Food-and-Beverage-Management,
- 12.
- Umsetzung der betrieblichen Strategien des Channel-Managements und des Revenue-Managements,
- 13.
- Umsetzung von Maßnahmen der Verkaufsförderung und des Marketings,
- 14.
- Verkauf, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen,
- 15.
- Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen,
- 16.
- qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team und an Schnittstellen und
- 17.
- Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
- Durchführung von Hygienemaßnahmen.
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