§ 6 HotelAusbV
Struktur der Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
- 2.
- Annahme und Einlagerung von Waren,
- 3.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
- 4.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
- 5.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
- 6.
- Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang,
- 7.
- Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen sowie Arbeiten in der Reservierung,
- 8.
- Gästekommunikation und Beschwerde-Management,
- 9.
- Planung, Durchführung und Analyse des Channel-Managements und des Revenue-Managements,
- 10.
- Entwicklung, Einsatz und Auswertung von Marketingmaßnahmen,
- 11.
- Steuerung, Kalkulation und Analyse von Veranstaltungen,
- 12.
- Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen,
- 13.
- qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team und an Schnittstellen sowie Prozesssteuerung,
- 14.
- Planung, Umsetzung und Auswertung von Arbeits- und Personalprozessen,
- 15.
- Warenwirtschaft und Einkauf und
- 16.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
- Durchführung von Hygienemaßnahmen.
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