§ 5 HStruktG

Hat ein Berufssoldat die Dienstbezüge seines letzten Dienstgrades bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten, ist § 18 des Soldatenversorgungsgesetzes nicht anzuwenden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.