SVG
Soldatenversorgungsgesetz
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
Informationen
Ausfertigungsdatum26.01.1957
FundstelleBGBl I 1957, 785
VersionG aufgeh. durch Art. 90 Abs. 6 G v. 20.8.2021 I 3932 mWv 1.1.2025
Neugefasst durch Bek. v. 16.9.2009 I 3054;
zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 19.7.2024 I Nr. 247
Neugefasst durch Bek. v. 16.9.2009 I 3054;
zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 19.7.2024 I Nr. 247
Alle Normen
- Teil 1Einleitende Vorschriften
- Teil 2Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
- Abschnitt 1Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2Eingliederung in das spätere Berufsleben
- Unterabschnitt 3Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit
- Unterabschnitt 4Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen
- Abschnitt 2Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten
- Unterabschnitt 1Arten der Dienstzeitversorgung
- Unterabschnitt 2Ruhegehalt
- Unterabschnitt 3Unfallruhegehalt
- Unterabschnitt 4Kapitalabfindung
- Unterabschnitt 5Unterhaltsbeitrag
- Unterabschnitt 6Übergangsgeld
- Unterabschnitt 7Ausgleich bei Altersgrenzen
- Unterabschnitt 8Berufsförderung der Berufssoldaten
- Abschnitt 3Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten
- Abschnitt 4Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen
- Abschnitt 5Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen
- Abschnitt 6Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
- Abschnitt 7Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Abschnitt 8Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
- Teil 3Beschädigtenversorgung
- Abschnitt 1Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen
- Abschnitt 2Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften
- Teil 4Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen
- Teil 5Organisation, Verfahren, Rechtsweg
- Teil 6Schlussvorschriften