SVG
Soldatenversorgungsgesetz
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
Informationen
Ausfertigungsdatum20.01.2021
FundstelleBGBl I 2021, 3932, 3958
VersionZuletzt geändert durch Art. 9 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Ersetzt G 53-4 v. 26.7.1957 I 785 (SVG)
Ersetzt G 53-4 v. 26.7.1957 I 785 (SVG)
Alle Normen
- Teil 1Einleitende Vorschriften
- Teil 2Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
- Abschnitt 1Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2Eingliederung in das spätere Berufsleben
- Unterabschnitt 3Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- Unterabschnitt 4Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen
- Abschnitt 2Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
- Unterabschnitt 1Arten der Dienstzeitversorgung
- Unterabschnitt 2Ruhegehalt
- Unterabschnitt 3Unfallruhegehalt
- Unterabschnitt 4Kapitalabfindung
- Unterabschnitt 5Unterhaltsbeitrag
- Unterabschnitt 6Übergangsgeld
- Unterabschnitt 7Ausgleich bei Altersgrenzen
- Unterabschnitt 8Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
- Abschnitt 3Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten
- Abschnitt 4Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen
- Abschnitt 5Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen
- Abschnitt 6Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
- Abschnitt 7Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Abschnitt 8Besondere Leistungen
- Teil 3Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen
- Teil 4Organisation, Verfahren, Rechtsweg
- Teil 5Schlussvorschriften