§ 14 SVG
Arten der Dienstzeitversorgung
Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten umfasst:
- 1.
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
- 2.
- Unfallruhegehalt,
- 3.
- Übergangsgeld,
- 4.
- Ausgleich bei Altersgrenzen,
- 5.
- Erhöhungsbetrag nach § 26 Absatz 7 Satz 3 Halbsatz 1,
- 6.
- Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3,
- 7.
- Ausgleichsbetrag nach § 47 Absatz 2,
- 8.
- Anpassungszuschlag nach § 95 Satz 5,
- 9.
- 10.
- Einmalzahlungen nach § 89b.
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