§ 14 SVG

Arten der Dienstzeitversorgung

Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten umfasst:

1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2.
Unfallruhegehalt,
3.
Übergangsgeld,
4.
Ausgleich bei Altersgrenzen,
5.
Erhöhungsbetrag nach § 26 Absatz 7 Satz 3 Halbsatz 1,
6.
Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3,
7.
Ausgleichsbetrag nach § 47 Absatz 2,
8.
Anpassungszuschlag nach § 95 Satz 5,
9.
Leistungen nach den §§ 70 bis 74,
10.
Einmalzahlungen nach § 89b.

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