§ 24 SVG
Sonstige Zeiten
Die Zeit, während der ein Berufssoldat vor seinem Eintritt in die Bundeswehr
- 1.
- besondere Fachkenntnisse erworben hat, die die notwendige Voraussetzung für seine Verwendung in einem Fachgebiet in der Bundeswehr bilden, oder
- 2.
- als Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes tätig gewesen ist,
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