Teil 1Einleitende Vorschriften
§ 1 | Persönlicher Geltungsbereich |
§ 1a | Regelung durch Gesetz |
§ 2 | Wehrdienstzeit |
Teil 2Berufsförderung und DienstzeitversorgungAbschnitt 1Berufsförderung und
Dienstzeitversorgung der
Soldaten auf Zeit, Berufsförderung
der freiwilligen Wehrdienst LeistendenUnterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§ 3 | Zweck und Arten |
§ 3a | Berufsberatung der Soldaten auf Zeit |
§ 4 | Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung |
§ 5 | Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit |
§ 6 | Kosten der schulischen und beruflichen Bildung |
Unterabschnitt 2Eingliederung in das spätere Berufsleben
§ 7 | Eingliederungsmaßnahmen |
§ 7a | Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben |
§ 8 | Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen |
§ 8a | Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen |
§ 9 | Eingliederungs- und Zulassungsschein |
§ 10 | Stellenvorbehalt |
§ 10a | Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen |
Unterabschnitt 3Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit
§ 11 | Übergangsgebührnisse |
§ 11a | Ausgleichsbezüge |
§ 11b | Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen |
§ 12 | Übergangsbeihilfe |
Unterabschnitt 4Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
der Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen
§ 13 | Übergangsbeihilfe bei kurzer Wehrdienstzeit |
§ 13a | Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse |
§ 13b | Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung |
§ 13c | Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten |
§ 13d | Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten |
§ 13e | Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit |
Abschnitt 2Dienstzeitversorgung der BerufssoldatenUnterabschnitt 1Arten der Dienstzeitversorgung
§ 14 | Arten der Dienstzeitversorgung |
Unterabschnitt 2Ruhegehalt
§ 15 | Entstehen des Anspruchs |
§ 16 | Berechnung des Ruhegehalts |
§ 17 | Ruhegehaltfähige Dienstbezüge |
§ 18 | Zweijahresfrist |
§ 19 | (weggefallen) |
§ 20 | Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit |
§ 20a | Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung |
§ 21 | Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit |
§ 22 | Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst |
§ 23 | Ausbildungszeiten |
§ 24 | Sonstige Zeiten |
§ 24a | Nicht zu berücksichtigende Zeiten |
§ 24b | Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet |
§ 25 | Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung |
§ 26 | Höhe des Ruhegehalts |
§ 26a | Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes |
Unterabschnitt 3Unfallruhegehalt
Unterabschnitt 4Kapitalabfindung
§ 28 | Allgemeines |
§ 29 | Ausschluss |
§ 30 | Höhe der Kapitalabfindung |
§ 31 | Sicherung bei Grundstückskauf |
§ 32 | Rückzahlung |
§ 33 | Höhe der Rückzahlung |
§ 34 | Berechnung bei Ruhen des Ruhegehalts |
§ 35 | Kosten der Beurkundung |
Unterabschnitt 5Unterhaltsbeitrag
§ 36 | Unterhaltsbeitrag für entlassene Berufssoldaten |
Unterabschnitt 6Übergangsgeld
§ 37 | Übergangsgeld für entlassene Berufssoldaten |
Unterabschnitt 7Ausgleich bei Altersgrenzen
§ 38 | Ausgleich bei Altersgrenzen |
Unterabschnitt 8Berufsförderung der Berufssoldaten
§ 39 | Berufsförderung der Berufssoldaten |
§ 40 | Eingliederung von Berufssoldaten in das Erwerbsleben |
Abschnitt 3Versorgung der
Hinterbliebenen von Soldaten
§ 41 | Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten |
§ 42 | Laufende Unterstützung für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten |
§ 42a | Versorgung nach Einsatzunfall der Hinterbliebenen von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Unterabschnitt des Soldatengesetzes leisten |
§ 43 | Hinterbliebene von Berufssoldaten |
§ 44 | Bezüge bei Verschollenheit |
§ 44a | Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner |
Abschnitt 4Gemeinsame Vorschriften
für Soldaten und ihre Hinterbliebenen
§ 45 | Anwendungsbereich |
§ 46 | Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft |
§ 47 | Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag |
§ 48 | Pfändung, Abtretung und Verpfändung |
§ 49 | Rückforderung |
§ 50 | Aufrechnung und Zurückbehaltung |
§ 51 | (weggefallen) |
§ 52 | (weggefallen) |
§ 53 | Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen |
§ 54 | Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld |
§ 55 | Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst |
§ 55a | Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten |
§ 55b | Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung |
§ 55c | Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung |
§ 55d | Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge |
§ 55e | Anwendung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes |
§ 55f | Abzug für Pflegeleistungen |
§ 55g | Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen |
§ 56 | Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung |
§ 57 | Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung |
§ 58 | Entziehung der Versorgung |
§ 59 | Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene |
§ 60 | Anzeigepflicht |
§ 61 | Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge |
Abschnitt 5Umzugskosten-
vergütung, Unfallentschädigung,
Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 62 | Umzugskostenvergütung |
§ 63 | Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten |
§ 63a | Einmalige Entschädigung |
§ 63b | Schadensausgleich in besonderen Fällen |
Abschnitt 6Versorgung bei
besonderen Auslandsverwendungen
§ 63c | Besondere Auslandsverwendung, dem Einsatz vergleichbare Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung |
§ 63d | Unfallruhegehalt |
§ 63e | Einmalige Entschädigung |
§ 63f | Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen |
§ 63g | Anrechnung von Geldleistungen |
Abschnitt 7Anrechnung sonstiger
Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 64 | Zeiten im öffentlichen Dienst und vergleichbare Zeiten |
§ 65 | Krankheits- und Gewahrsamszeiten |
§ 66 | Zeiten eines sonstigen hauptberuflichen Dienstes |
§ 67 | (weggefallen) |
§ 68 | Zeiten bei Stationierungsstreitkräften |
§ 69 | Sonderregelungen für volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler |
Abschnitt 8Besondere Leistungen
entsprechend den Regelungen
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 70 | Kindererziehungszuschlag |
§ 71 | Kindererziehungsergänzungszuschlag |
§ 72 | Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld |
§ 73 | Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag |
§ 74 | Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen |
§ 75 | (weggefallen) |
§ 76 | (weggefallen) |
§ 77 | (weggefallen) |
§ 78 | (weggefallen) |
§ 79 | (weggefallen) |
Teil 3BeschädigtenversorgungAbschnitt 1Versorgung beschädigter
Soldaten nach Beendigung des
Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter
Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen
§ 80 | Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung |
§ 81 | Wehrdienstbeschädigung |
§ 81a | Versorgung bei Schädigungen während einer Beurlaubung |
§ 81b | Versorgung bei Schädigungen während der Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz |
§ 81c | Versorgung bei Schädigungen während besonderer Verwendungen nach § 63c |
§ 81d | Versorgung bei Schädigungen während Verschleppungen oder Gefangenschaft |
§ 81e | Versorgung bei rechtswidrigen tätlichen Angriffen im Ausland |
§ 81f | Versorgung bei Schädigung eines ungeborenen Kindes |
§ 82 | Heilbehandlung in besonderen Fällen |
§ 83 | Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen, Beginn der Versorgung |
§ 83a | Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber |
§ 84 | Zusammentreffen von Ansprüchen |
Abschnitt 2Versorgung beschädigter
Soldaten während des Wehrdienst-
verhältnisses und Sondervorschriften
§ 85 | Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung |
§ 85a | Geldleistungen der Wohnungshilfe |
§ 86 | Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen |
Teil 4Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen
§ 86a | Arbeitslosenbeihilfe |
§ 86b | Überbrückungsgeld |
Teil 5Organisation, Verfahren, Rechtsweg
§ 87 | Dienstzeitversorgung |
§ 88 | Beschädigtenversorgung |
§ 88a | Arbeitslosenbeihilfe |
Teil 6Schlussvorschriften
§ 89 | (weggefallen) |
§ 89a | Dienstbezüge |
§ 89b | Anpassung der Versorgungsbezüge |
§ 89c | Sonderzahlungen zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023 |
§ 90 | Anrechnung von Geldleistungen |
§ 91 | Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes |
§ 91a | Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung |
§ 91b | Bußgeldvorschrift |
§ 92 | Erlass von Verwaltungsvorschriften |
§ 92a | Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands |
§ 92b | Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn |
§ 92c | Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet |
§ 93 | Benennung eines Kontos |
§ 94 | Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger |
§ 94a | Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger |
§ 94b | Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten |
§ 94c | Erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten |
§ 95 | Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle |
§ 96 | Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldaten |
§ 96a | Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldaten |
§ 97 | Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes |
§ 98 | Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes |
§ 98a | Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung |
§ 99 | Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten |
§ 100 | Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes |
§ 101 | Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes |
§ 102 | Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes |
§ 103 | Übergangsregelung aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes |
§ 104 | Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe |
§ 105 | Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften |
§ 106 | Übergangsregelungen aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sowie des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes |
§ 106a | Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie |
§ 107 | Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes |
§ 107a | Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer |
§ 107b | Übergangsregelung aus Anlass der Einführung von Stellenzulagen |
§ 108 | Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts |