§ 26 SVG
Arten der Dienstzeitversorgung
Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:
- 1.
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
- 2.
- Unfallruhegehalt,
- 3.
- Übergangsgeld,
- 4.
- Ausgleich bei Altersgrenzen,
- 5.
- Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz,
- 6.
- Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,
- 7.
- Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,
- 8.
- Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,
- 9.
- 10.
- Einmalzahlungen nach § 105.
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