(Fundstelle: BGBl. I 2018, 950 — 960)
Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind |
1 | 2 | 3 |
13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | - a)
Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren - b)
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken - c)
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen - d)
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren - e)
Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
|
14 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | - a)
Entwürfe und Layouts erstellen - b)
Fertigungsunterlagen erstellen - c)
Bauteile und Baugruppen beschaffen - d)
Leiterplatten erstellen und bestücken - e)
Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen - f)
komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen - g)
Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen - h)
Produktdokumentationen erstellen
|
15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | - a)
konstruktiven Aufbau erstellen - b)
Hardwarekomponenten montieren und anschließen - c)
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden - d)
Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen - e)
Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen - f)
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren - g)
komplexe Geräte und Systeme prüfen - h)
Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen
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16 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16) | - a)
Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen - b)
Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern - c)
Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren - d)
Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren
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| | - e)
Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen - f)
Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen - g)
Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren - h)
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen - i)
vorbeugende Instandhaltung durchführen
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17 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) | - a)
Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen - b)
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken - c)
Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen - d)
Geräte und Systeme warten und instand setzen - e)
Produkteinweisungen planen und durchführen - f)
Kundenberatungen durchführen - g)
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
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18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 18) | - a)
Aufträge annehmen - b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen - c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken - d)
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten - e)
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen - f)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen - g)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen - h)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren - i)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen - j)
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
|
| | - k)
Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren - l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten - m)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen - n)
Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
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Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 19 Absatz 1 Nummer 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
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2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 19 Absatz 1 Nummer 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären - c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 19 Absatz 1 Nummer 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten - e)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| |
4 | Umweltschutz (§ 19 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
| während der gesamten Ausbildung |
5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 19 Absatz 1 Nummer 5) | - a)
auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen - b)
Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren - c)
Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren - d)
Vorschriften zum Datenschutz anwenden - e)
informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden - f)
Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten - g)
digitale Lernmedien nutzen - h)
die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen - i)
betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten - j)
Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen - k)
Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen - l)
in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
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Abschnitt 2 |
1. Ausbildungsjahr |
Zeitrahmen 1 |
6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | - a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
| |
7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | - a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten - b)
erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen - l)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
| 2 bis 4
|
8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | - a)
Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
| |
9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | - a)
Messverfahren und Messgeräte auswählen - b)
elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
| |
13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | - b)
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
| |
Zeitrahmen 2 |
6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | - a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen - b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
| |
7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | - a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten - c)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
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8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | - b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden - c)
Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen - d)
elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren - e)
Leitungen installieren
| 1 bis 3 |
10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10) | - c)
Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen - d)
Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
| |
13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | - c)
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
| |
15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | - c)
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
| |
Zeitrahmen 3 |
6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | - a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
| |
8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | - b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden - f)
elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
| |
9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | - c)
Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen - d)
Steuerschaltungen analysieren - e)
Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen - f)
systematische Fehlersuche durchführen
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3 bis 5 |
13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | - c)
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
| |
14 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | - c)
Bauteile und Baugruppen beschaffen - d)
Leiterplatten erstellen und bestücken
| |
15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | - c)
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
| |
Zeitrahmen 4 |
7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | - f)
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
| 2 bis 4 |
11 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 11) | - a)
Hard- und Softwarekomponenten auswählen - b)
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren - c)
IT-Systeme in Netzwerke einbinden - d)
Tools und Testprogramme einsetzen
|
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr |
Zeitrahmen 5 |
8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | - g)
beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
| |
10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10) | - a)
Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen - b)
Isolationswiderstände messen und beurteilen - e)
Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen - f)
Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten - g)
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen - h)
elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
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1 bis 3 |
Zeitrahmen 6 |
6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | - b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden - e)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden - f)
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
| |
8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | - h)
Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
| |
9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | - g)
Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen - h)
Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
| 3 bis 5 |
14 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | - a)
Entwürfe und Layouts erstellen - b)
Fertigungsunterlagen erstellen - c)
Bauteile und Baugruppen beschaffen - d)
Leiterplatten erstellen und bestücken - e)
Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen - f)
komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen - g)
Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen - h)
Produktdokumentationen erstellen
| |
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr |
Zeitrahmen 7 |
7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | - g)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
| |
12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12) | - a)
Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
| |
15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | - a)
konstruktiven Aufbau erstellen - b)
Hardwarekomponenten montieren und anschließen - d)
Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen - f)
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren - g)
komplexe Geräte und Systeme prüfen
| 3 bis 4 |
Zeitrahmen 8 |
6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | - h)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
| |
7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | - e)
Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen - h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
| |
13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | - a)
Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren - b)
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken - d)
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
|
2 bis 3 |
15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | - e)
Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen - f)
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren - h)
Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen
| |
17 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) | - g)
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
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3. und 4. Ausbildungsjahr
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Zeitrahmen 9 |
6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | - b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden - c)
im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen - d)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
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| | - g)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren - i)
Konflikte im Team lösen
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7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | - d)
Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen - i)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden - j)
interne und externe Leistungserbringung vergleichen - k)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
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10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10) | - i)
Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
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12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12) | - d)
Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
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13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | - d)
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren - e)
Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
| 3 bis 4 |
16 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16) | - a)
Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen - b)
Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern - c)
Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren - d)
Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren - e)
Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen - f)
Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen - g)
Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren - h)
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen - i)
vorbeugende Instandhaltung durchführen
| |
Zeitrahmen 10 |
6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | - j)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
| |
9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | - i)
Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
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12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12) | - b)
auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen - c)
Störungsmeldungen aufnehmen - e)
Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen - f)
technische Unterstützung leisten - g)
Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
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16 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16) | - h)
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen - i)
vorbeugende Instandhaltung durchführen
| 3 bis 4 |
17 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) | - a)
Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen - b)
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken - c)
Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen - d)
Geräte und Systeme warten und instand setzen - e)
Produkteinweisungen planen und durchführen - f)
Kundenberatungen durchführen - g)
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
| |
Zeitrahmen 11 |
18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 18) | - a)
Aufträge annehmen - b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen - c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken - d)
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
| |
| | - e)
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen - f)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen - g)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen - h)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren - i)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen - j)
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen - k)
Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren - l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten - m)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen - n)
Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
|
10 bis 12 |