JGG
Jugendgerichtsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum04.01.1953
FundstelleBGBl I 1953, 751
VersionNeugefasst durch Bek. v. 11.12.1974 I 3427;
zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 25.6.2021 I 2099
zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 25.6.2021 I 2099
Alle Normen
- Erster TeilAnwendungsbereich
- Zweiter TeilJugendliche
- Erstes HauptstückVerfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittErziehungsmaßregeln
- Dritter AbschnittZuchtmittel
- Vierter AbschnittDie Jugendstrafe
- Fünfter AbschnittAussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- Sechster AbschnittAussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- Siebenter AbschnittMehrere Straftaten
- Zweites HauptstückJugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Erster AbschnittJugendgerichtsverfassung
- Zweiter AbschnittZuständigkeit
- Dritter AbschnittJugendstrafverfahren
- Erster UnterabschnittDas Vorverfahren
- Zweiter UnterabschnittDas Hauptverfahren
- Dritter UnterabschnittRechtsmittelverfahren
- Vierter UnterabschnittVerfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- Fünfter UnterabschnittVerfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- Sechster UnterabschnittErgänzende Entscheidungen
- Siebenter UnterabschnittGemeinsame Verfahrensvorschriften
- Achter UnterabschnittVereinfachtes Jugendverfahren
- Neunter UnterabschnittAusschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- Zehnter UnterabschnittAnordnung der Sicherungsverwahrung
- Drittes HauptstückVollstreckung und Vollzug
- Erster AbschnittVollstreckung
- Erster UnterabschnittVerfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
- Zweiter UnterabschnittJugendarrest
- Dritter UnterabschnittJugendstrafe
- Vierter UnterabschnittUntersuchungshaft
- Zweiter AbschnittVollzug
- Viertes HauptstückBeseitigung des Strafmakels
- Fünftes HauptstückJugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Dritter TeilHeranwachsende
- Erster AbschnittAnwendung des sachlichen Strafrechts
- Zweiter AbschnittGerichtsverfassung und Verfahren
- Dritter AbschnittVollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
- Vierter AbschnittHeranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Vierter TeilSondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- Fünfter TeilSchluß- und Übergangsvorschriften
§ 72b
Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand