Anlage 1 KAPrüfbV
(zu § 20)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2791 – 2793;
bezüglich einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben (kaufmännische Rundung).
Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | |
(1) | Daten zu den organisatorischen Grundlagen
| ||
(2) | Daten zur Vermögenslage
| ||
(3) | Daten zur Ertragslage
| ||
(4) | Ergänzende Angaben
| ||
_____________
Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.Einschließlich einmalig erhobener Vergütungen wie Kauf-, Verkaufs- oder Bauvergütungen bei Immobilien-Sondervermögen.Einschließlich Ausgabeaufschläge.Einschließlich Erträgen aus Wertpapier-Darlehensgeschäften und Wertpapier-Pensionsgeschäften.Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen.Hier sind alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Nummer (3) 1 fallen.Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind den anderen Verwaltungsaufwendungen zuzurechnen.Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.