§ 5 KochAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern,
- 2.
- Annahme und Einlagerung von Waren,
- 3.
- Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln,
- 4.
- Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche,
- 5.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst,
- 6.
- Zubereitung von einfachen Speisen und Gerichten,
- 7.
- Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und von Pilzen,
- 8.
- Zubereitung von Suppen, Soßen und Eintöpfen,
- 9.
- Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch,
- 10.
- Verarbeitung und Zubereitung von Fisch,
- 11.
- Herstellung und Verarbeitung von Teigen und Massen,
- 12.
- Herstellung von Süßspeisen und Desserts,
- 13.
- Planung und Umsetzung des nachhaltigen Einsatzes von Geräten, Maschinen, Arbeitsmitteln, Lebensmitteln und Ressourcen,
- 14.
- Anwendung der speziellen Hygienevorschriften in der Küche,
- 15.
- Zusammenstellung und Kennzeichnung von Speisen und Gerichten,
- 16.
- Sicherstellung von Warenflüssen sowie Kalkulation von Kosten und Preisen,
- 17.
- küchentechnische Verwaltungsprozesse,
- 18.
- Beratung von Gästen sowie Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und
- 19.
- Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
- Durchführung von Hygienemaßnahmen.
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