Anlage 2 KÜO
(zu § 5)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 762 - 772;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Datum des Feuerstättenbescheides: | ||
Objektnummer laut Feuerstättenbescheid: |
Bevollmächtigte(r) Bezirksschornsteinfeger(in) | Liegenschaft: | |||
Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten (§ 4 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes – SchfHwG – vom 26. November 2008, BGBl. I S. 2242) |
Folgende Anlagen sind nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38) jeweils an dem angegebenen Datum gekehrt, überprüft oder überwacht worden: |
Laut Feuerstättenbescheid | Datum der Arbeits- ausführung | Mängel vorhanden ja/nein | Änderungsmitteilung/Mängelart/ Bemerkungen (ggf. Verweis auf gesondertes Blatt) | |
Nr. | Anlage (Art/Standort oder Verweis auf Anhang) | |||
Name und Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes | Die Schornsteinfegerarbeiten sind entsprechend dem Feuerstättenbescheid ordnungsgemäß durchgeführt worden. |
Handwerkskammer, bei der der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist bzw. bei der die Anzeige nach § 9 EU/EWR-Handwerk-Verordnung erstattet wurde: | Datum Unterschrift des ausführenden Schornsteinfegers |
Ausführende(r) Schornsteinfeger(in) (in Druckbuchstaben): |
Gasförmige Brennstoffe
Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes | Datum der Arbeitsausführung: | |||
[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO [ ] Wiederholungsmessung nach § 1 Absatz 2 KÜO [ ] Erstmessung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV [ ] Wiederkehrende Messung nach § 15 Absatz 3 1. BImSchV [ ] Wiederholungsmessung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV [ ] Wiederholungsmessung nach § 15 Absatz 5 1. BImSchV | ||||
Ausfertigung für |
Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters | Betreiber/Aufstellungsort der Anlage: | |||
Gebäudeteil: | ||||
Bescheinigung | über das Ergebnis der Überprüfung und Messung an einer Feuerstätte für gasförmige Brennstoffe gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38) |
Wärmeaustauscher: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung | Leistungsbereich/Leistung bei der Messung | Nennleistung | |
Brenner: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung | Brennerart | Leistungsbereich/Leistung bei der Messung | Brennstoff |
Feuerstättenart | Art der Anlage | ||
Herstellerbescheinigung nach § 6 1. BImSchV () ja () nein |
Überprüfungsergebnis gemäß KÜO (✓ = in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend): | ||||||||
Verbrennungsluft/Lüftung | Abgasabzug: | Abgasleitung | ||||||
Feuerstätte: | – an der Strömungssicherung | O2-Gehalt im Abgas | % | |||||
– Befestigung/Abstände | – in Brennerhöhe | unverdünnter CO-Gehalt | ppm | |||||
– äußerer Zustand | – an anderer Stelle | O2-Differenz im Ringspalt | % | |||||
Brenner/Heizgasweg | Abgasklappe | Lufttemperatur im Ringspalt | °C | |||||
Flammenbild | Verbindungsstück | Druckdifferenz im Ringspalt | Pa | |||||
| ||||||||
[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen. [ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ……………… zu beseitigen. [ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich. |
Messergebnis gemäß 1. BImSchV: | Grenzwert für Abgasverlust | % | |||
Wärmeträgertemperatur | °C | Verbrennungslufttemperatur | °C | Abgastemperatur | °C |
Sauerstoffgehalt im Abgas | % | Druckdifferenz | Pa | Abgasverlust | % |
[ ] Das Messergebnis entspricht der Verordnung. | Messunsicherheit | % | |||
[ ] Das Messergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil ..... Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an der Anlage zu treffen. Die Messung ist bis zum …………………………………………… zu wiederholen. | |||||
Bemerkungen: |
Messgeräte-Identifikationsnummer(n) |
| Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsmessung erfolgen kann. |
Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes | Datum der Arbeitsausführung: | |||
[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO [ ] Wiederholungsmessung nach § 1 Absatz 2 KÜO [ ] Erstmessung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV [ ] Wiederkehrende Messung nach § 15 Absatz 3 1. BImSchV [ ] Wiederholungsmessung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV [ ] Wiederholungsmessung nach § 15 Absatz 5 1. BImSchV | ||||
Ausfertigung für |
Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters | Betreiber/Aufstellungsort der Anlage: | |||
Gebäudeteil: | ||||
Bescheinigung | über das Ergebnis der Überprüfung und Messung an einer Feuerstätte für flüssige Brennstoffe gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38) |
Wärmeaustauscher: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung | Leistungsbereich/Leistung bei der Messung | Nennleistung | |
Brenner: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung | Brennerart | Leistungsbereich/Leistung bei der Messung | Brennstoff |
Feuerstättenart | Art der Anlage | ||
Herstellerbescheinigung nach § 6 1. BImSchV [ ] Ja [ ] Nein |
Überprüfungsergebnis gemäß KÜO (✓ = in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend): | ||||||
Verbrennungsluft/Lüftung | Brenner/Heizgasweg | Verbindungsstück | ||||
Feuerstätte: | Abgasabzug: | Abgasleitung | ||||
O2-Gehalt im Abgas % | ||||||
– Befestigung/Abstände | – in Brennerhöhe | unverdünnter CO-Gehalt | ppm | |||
– äußerer Zustand | – an anderer Stelle | O2-Differenz im Ringspalt | % | |||
[ ] Folgende Mängel wurden festgestellt: | Lufttemperatur im Ringspalt | °C | ||||
Druckdifferenz im Ringspalt | Pa | |||||
[ ] Es wurden keine Mängel festgestellt. | ||||||
[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen. [ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ………………………… zu beseitigen. [ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich. |
Grenzwerte: | Rußzahl | CO-Gehalt | 1 300 | |||||||
Messergebnis gemäß 1. BImSchV: | Ölderivate | Keine | Abgasverlust | % | ||||||
Rußzahl-Einzelwerte | Rußzahl-Mittelwert | Ölderivate | CO-Gehalt | |||||||
Wärmeträgertemperatur | °C | Verbrennungslufttemperatur | °C | Abgastemperatur | °C | |||||
Sauerstoffgehalt im Abgas | % | Druckdifferenz | Pa | Abgasverlust | % | |||||
[ ] Das Messergebnis entspricht der Verordnung. | Messunsicherheit | % | ||||||||
[ ] Das Messergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil ………………………………………………………………………………….. Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an der Anlage zu treffen. Die Messung ist bis zum ………………………… zu wiederholen. | ||||||||||
Bemerkungen: |
Messgeräte-Identifikationsnummer(n) |
| Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsmessung erfolgen kann. |
Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes | Datum der Arbeitsausführung: | |||
[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 1 1. BImSchV [ ] Messung und Überprüfung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV [ ] Messung und Überprüfung nach § 15 Absatz 1 bzw. § 25 Absatz 4 1. BImSchV [ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV [ ] Beratung nach § 4 Absatz 8 1. BImSchV | ||||
Ausfertigung für |
Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters | Betreiber/Aufstellungsort der Anlage: | |||
Gebäudeteil: | ||||
Bescheinigung | über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38) |
Feuerstätte: Hersteller, Typ, Herstell-Nr. | Baujahr | Datum/Jahr der Errichtung | Leistungsbereich/Nennwärmeleistung kW |
Feuerstättenbauart | Beschickungsart | Art der Anlage | Teillastmessung [ ] ja [ ] nein |
Eingesetzte Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 (Nr.) | Wärmespeicher vorhanden [ ] ja [ ] nein | Wärmespeichervolumen Liter |
Ordnungsgemäßer technischer Zustand der Feuerungsanlage (§ 4 Absatz 1): | [ ] ja [ ] nein |
Vorhandenes Wärmespeichervolumen ausreichend (§ 5 Absatz 4): | [ ] ja [ ] nein |
ausreichende Höhe und Firstnähe der Schornsteinmündung (§ 19 Absatz 1 Satz 1 bis 4, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1): | [ ] ja [ ] nein |
Abstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Satz 5, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2): | [ ] ja [ ] nein |
Feuerungsanlage nach Herstellerangaben für verwendete Brennstoffe (§ 4 Absatz 1) bzw. § 5 Absatz 2 und 3 geeignet: | [ ] ja [ ] nein |
Messergebnis (Werte im Abgas): | Kohlenmonoxidgehalt | Staubgehalt | |||
Wärmeträgertemperatur °C | Sauerstoffgehalt % | Grenzwert (§ 5 Absatz 1 bzw. § 25 Absatz 2) | g/m3 | g/m3 | |
Messunsicherheit (Anlage 2 Nummer 2.3) | g/m3 | g/m3 | |||
Abgastemperatur °C | Druckdifferenz Pa | Messwert bezogen auf … % Sauerstoff (Anlage 2 Nummer 2.2) | g/m3 | g/m3 | |
Messwert abzüglich Messunsicherheit (Anlage 2 Nummer 2.3) | g/m3 | g/m3 |
[ ] Das Ergebnis entspricht der Verordnung. | |||||
[ ] Das Ergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil | |||||
[ ] Die Mängel sind zu beseitigen. Danach ist bis zum …………………………………………… eine Wiederholungsüberprüfung erforderlich. Geben Sie bitte Nachricht, sobald diese erfolgen kann (§ 14 Absatz 5). |
Beratung wurde in folgenden Punkten durchgeführt (§ 4 Absatz 8, für handbeschickte Feuerungsanlagen): [ ] Sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage [ ] Ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes [ ] Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen | [ ] Feuchtegehalt im Brennstoff wurde gemessen (§ 3 Absatz 3): Mittelwert: % Sofern der Feuchtegehalt … % oder mehr beträgt, ist der Brennstoff vor der Verwendung nachzutrocknen. |
Messgeräte-Identifikationsnummer(n) |
Bemerkungen: |
| Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsüberprüfung erfolgen kann. |
Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes | Datum der Arbeitsausführung: | |||
[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 1 1. BImSchV [ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV [ ] Überprüfung nach § 15 Absatz 2 1. BImSchV [ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV [ ] Beratung nach § 4 Absatz 8 1. BImSchV | ||||
Ausfertigung für |
Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters | Betreiber/Aufstellungsort der Anlage: | |||
Gebäudeteil: | ||||
Bescheinigung | über das Ergebnis der Überprüfung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38) |
Feuerstätte: Hersteller, Typ, Herstell-Nr. | Datum auf dem Typenschild | Datum/Jahr der Errichtung | Leistungsbereich/Nennwärmeleistung kW |
Feuerstättenbauart nach Anlage 4 | Beschickungsart | Art der Anlage | |
Eingesetzte Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 (Nr.) |
Positive Prüfbescheinigung liegt vor (§ 4 Absatz 3 oder Absatz 5 Nummer 2) |
Offener Kamin, zugelassen nur für gelegentlichen Betrieb (§ 4 Absatz 4), oder historische Feuerstätte (§ 26 Absatz 3 Nummer 5) |
Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen vorhanden (§ 4 Absatz 5) |
Messung durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger positiv (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) |
Ordnungsgemäßer technischer Zustand der Feuerungsanlage (§ 4 Absatz 1): | [ ] ja [ ] nein |
Feuerungsanlage nach Herstellerangaben für verwendete Brennstoffe (§ 4 Absatz 1) geeignet: | [ ] ja [ ] nein |
Abstand der Austrittsöffnung des Schornsteins zum Dach ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 1): | [ ] ja [ ] nein |
Abstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Satz 5, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2): | [ ] ja [ ] nein |
[ ] Das Ergebnis entspricht der Verordnung. | |||||
[ ] Das Ergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil | |||||
[ ] Die Mängel sind zu beseitigen. Danach ist bis zum …………………………………………… eine Wiederholungsüberprüfung erforderlich. Geben Sie bitte Nachricht, sobald diese erfolgen kann (§ 14 Absatz 5). |
Beratung wurde in folgenden Punkten durchgeführt (§ 4 Absatz 8, für handbeschickte Feuerungsanlagen): [ ] Sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage [ ] Ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes [ ] Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen | [ ] Feuchtegehalt im Brennstoff wurde gemessen (§ 3 Absatz 3): Mittelwert: % Sofern der Feuchtegehalt … % oder mehr beträgt, ist der Brennstoff vor der Verwendung nachzutrocknen. |
Bemerkungen: |
Messgeräte-Identifikationsnummer(n) |
| Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsüberprüfung erfolgen kann. |
ortsfeste Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellenheizgeräte
Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes | Datum der Arbeitsausführung: | |||
[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO [ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 1 Absatz 2 KÜO | ||||
Ausfertigung für |
Name und Anschrift des Eigentümers/Verwalters | Betreiber/Aufstellungsort der Anlage: | |||
Gebäudeteil: | ||||
Bescheinigung | über das Ergebnis der Überprüfung an [ ] einem Blockheizkraftwerk (BHKW) [ ] einem ortsfesten Verbrennungsmotor [ ] einem Notstromaggregat für | [ ] einer Wärmepumpe [ ] einem Brennstoffzellenheizgerät [ ] … |
[ ] gasförmige Brennstoffe [ ] flüssige Brennstoffe [ ] feste Brennstoffe | ||
gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292) oder nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG |
Anlagenbeschreibung: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung | |||
Nennleistung | Thermische Leistung | Aufstellraum | Raumgröße |
raumluftabhängig [ ] Sonstiges: raumluftunabhängig [ ] |
Abgasanlage für | ||||
[ ] Unterdruck (N) | [ ] Überdruck (P) | [ ] hohen Überdruck (H) | [ ] … | [ ] dicht geschweißt |
Überprüfungsergebnis gemäß KÜO (✓ = in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend): | |||||||
Verbrennungsluft/Lüftung | Abgasabzug: | O2-Gehalt im Abgas | % | ||||
Gerät: | – am Gerät | unverdünnter CO-Gehalt | ppm | ||||
– Standsicherheit | – am Abgasstutzen | O2-Differenz im Ringspalt | % | ||||
– äußerer Zustand | – am Schalldämpfer | Lufttemperatur im Ringspalt | °C | ||||
– Abstände | Verbindungsstück | Druckdifferenz im Ringspalt | Pa | ||||
Schalldämpfer | Abgasleitung | Abgastemperatur | °C | ||||
| |||||||
[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen. [ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ……………… zu beseitigen. [ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich. |
Messgeräte-Identifikationsnummer(n) |
| Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsüberprüfung erfolgen kann. |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.