§ 5 LAP-gehDAAV 2004
Ausschreibung, Bewerbung
(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an das Auswärtige Amt zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
- ein ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen,
- 2.
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- 3.
- ein ausformulierter Lebenslauf in deutscher Sprache, der auch Angaben über besondere Interessen und Fähigkeiten und die Motive der Bewerbung enthält,
- 4.
- je ein ausformulierter Lebenslauf in englischer und einer anderen Amtssprache der Vereinten Nationen,
- 5.
- ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
- 6.
- Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses und gegebenenfalls der Zeugnisse über die Tätigkeit seit der Schulentlassung sowie der Zeugnisse über den Erwerb zusätzlicher Berufs-, Sprach- und Fachkenntnisse,
- 7.
- eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers darüber, ob sie oder er in einem Ermittlungs- oder sonstigen Strafverfahren beschuldigt wird, sowie
- 8.
- gegebenenfalls
- a)
- eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters Minderjähriger,
- b)
- eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und
- c)
- eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 14 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes.
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