§ 10 LAP-mDAAV 2004
Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst besteht aus einer fachtheoretischen und einer praktischen Ausbildung (Praktika) und wird in folgenden Abschnitten durchgeführt:
1. | Einführungslehrgang einschließlich Einführungspraktikum und Schulung in Informationstechnik (einschließlich Informationstechnik-Grundlagenkurs) | 5 bis 6 Monate, |
2. | Inlandspraktikum | 2 bis 3 Monate, |
3. | Auslandspraktikum | 8 bis 10 Monate, |
4. | Schlusslehrgang | 6 bis 7 Monate. |
(2) Das Auswärtige Amt kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 Ausbildungsabschnitte
- 1.
- in einer anderen Abfolge durchgeführt werden als nach Absatz 1 und
- 2.
- eine andere Dauer haben als nach Absatz 1.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.