1. Gesetze
  2. Bundesrecht Deutschland
  3. LTAusbV

LTAusbV

Lokführer- und Transportausbildungsverordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport *

Informationen

Ausfertigungsdatum14.01.2022
FundstelleBGBl I 2022, 433

Alle Normen

    Inhaltsübersicht

  • Abschnitt 1
    Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  • § 1
    Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
    § 2
    Dauer der Berufsausbildung
    § 3
    Begriffsbestimmungen
    § 4
    Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
    § 5
    Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
    § 6
    Ausbildungsplan

  • Abschnitt 2
    Abschlussprüfung
  • § 7
    Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
    § 8
    Inhalt des Teiles 1
    § 9
    Prüfungsbereich des Teiles 1
    § 10
    Inhalt des Teiles 2
    § 11
    Prüfungsbereiche des Teiles 2
    § 12
    Prüfungsbereich „Prüfen von Triebfahrzeugen“
    § 13
    Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“
    § 14
    Prüfungsbereich „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“
    § 15
    Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
    § 16
    Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
    § 17
    Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Abschnitt 3
    Weitere Berufsausbildung
  • § 18
    Anrechnung von Ausbildungszeiten
    Anlage
    (zu § 4 Absatz 1)
© 2019-2025 Gesetze.legal
Einwilligung(en) verwalten
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Impressum