§ 24 LuftPersV
Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zur Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal richten sich für
- 1.
- zugelassene Ausbildungsorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011,
- 2.
- genehmigte Ausbildungseinrichtungen nach dieser Verordnung,
- 3.
- Ausbildungsbetriebe für die Ausbildung nach § 106 nach dieser Verordnung,
- 4.
- Ausbildungsbetriebe für freigabeberechtigtes Personal nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014.
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