LuftPersV
Verordnung über Luftfahrtpersonal
Informationen
Ausfertigungsdatum09.01.1976
FundstelleBGBl I 1976, 53 (1097)
VersionNeugefasst durch Bek. v. 13.2.1984 I 265;
zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.12.2021 I 5190
zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.12.2021 I 5190
Alle Normen
- Abschnitt 1Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit
- Unterabschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 2(weggefallen)
- Unterabschnitt 2Luftsportgeräteführer
- Unterabschnitt 4(weggefallen)
- Unterabschnitt 5(weggefallen)
- Unterabschnitt 5Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
- Unterabschnitt 3Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder
- Unterabschnitt 4Berechtigung für Langstreckenflug
- Unterabschnitt 6Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
- Unterabschnitt 10(weggefallen)
- Abschnitt 2Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen
- Unterabschnitt 1Prüfer von Luftfahrtgerät
- Unterabschnitt 2Freigabeberechtigtes Personal
- Unterabschnitt 3Flugdienstberater
- Unterabschnitt 4Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist
- Abschnitt 3Gemeinsame Vorschriften
- Unterabschnitt 1Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
- Unterabschnitt 2Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen
- Unterabschnitt 2a(weggefallen)
- Unterabschnitt 3Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
- Unterabschnitt 4Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- Abschnitt 4Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften