Abschnitt 1Erlaubnispflicht, Ausbildung und TauglichkeitUnterabschnitt 1Allgemeines
§ 1 | Erlaubnispflichtiges Personal |
§ 2 | Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht |
§ 3 | Anwendbare Vorschriften |
§ 4 | Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis |
§ 5 | Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen |
§ 6 | Durchführungsbestimmungen |
§ 7 | Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis |
§ 8 | Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente |
§ 9 | Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen |
§ 10 | Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen |
§ 11 | Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis |
§ 12 | Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten |
§ 13 | Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure |
§ 14 | Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten |
§ 15 | Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis |
§ 16 | Voraussetzungen für die Ausbildung |
§ 17 | Mindestalter für den Beginn der Ausbildung |
§ 18 | Zuverlässigkeit |
§ 19 | Bewerbermeldung |
§ 20 | Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit |
§ 21 | Flugmedizinische Tauglichkeit |
§ 21a | Medizinische Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes |
§ 22 | Alleinflüge |
§ 23 | Ausbildungsbetriebe |
§ 24 | Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis |
§ 25 | Form der Ausbildungserlaubnis |
§ 26 | Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis |
§ 26a | Zuständige Stellen für die Verwaltung von Erklärungen und für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen von erklärten Ausbildungsorganisationen |
§ 27 | Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis |
§ 28 | Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis |
§ 29 | Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb |
§ 30 | Beginn der Ausbildungstätigkeit |
§ 31 | Aufsicht über Ausbildungsbetriebe |
§ 32 | Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis |
§ 33 | (weggefallen) |
§ 34 | Fliegerärztlicher Ausschuss |
§ 35 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 2
Segelflugzeugführer
(weggefallen)
§§ 36 bis 41 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 2Luftsportgeräteführer
§ 42 | Fachliche Voraussetzungen |
§ 43 | Prüfung |
§ 44 | Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer |
§ 45 | Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer |
§ 45a | Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen |
§ 45b | Anrechnung von Flugzeiten |
Unterabschnitt 4Freiballonführer
(weggefallen)
§§ 46 bis 49 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 5Luftschiffführer
(weggefallen)
§§ 50 bis 53 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 3Flugtechniker auf Hubschraubern
der Polizeien des Bundes und der Länder
§ 62 | Fachliche Voraussetzungen |
§ 63 | Prüfung |
§ 64 | Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker |
§ 65 | Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker |
§§ 66 bis 76 76 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 4Berechtigung für Langstreckenflug
§ 77 | Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer |
§§ 78 bis 80 80 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 5Berechtigung für
Schleppflug und Passagier-
berechtigung für Luftsportgeräteführer
§ 81 | (weggefallen) |
§ 82 | (weggefallen) |
§ 83 | (weggefallen) |
§ 84 | Schleppberechtigung |
§ 84a | Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer |
§ 85 | (weggefallen) |
§§ 86 und 87 87 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 6Berechtigung zur
praktischen Ausbildung von
Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung
an synthetischen Flugübungsgeräten
§ 88 | Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren |
§ 88a | (weggefallen) |
§ 89 | (weggefallen) |
§§ 90 bis 93 | (weggefallen) |
§ 94 | (weggefallen) |
§ 95 | (weggefallen) |
§ 95a | Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern |
§ 96 | Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen |
§§ 97 und 97a | (weggefallen) |
Unterabschnitt 10(weggefallen)
§§ 98 bis 103 | (weggefallen) |
Abschnitt 2Weitere Erlaubnisse und BerechtigungenUnterabschnitt 1Prüfer von Luftfahrtgerät
§ 104 | Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät |
§ 105 | Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät |
§ 106 | Fachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis |
§ 107 | Ersetzbarkeit der Berufsausbildung |
§ 108 | Anrechenbarkeit praktischer Erfahrung, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit |
§ 109 | Prüfung |
§ 110 | Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis |
§ 111 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 2Freigabeberechtigtes Personal
§ 111a | Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal |
Unterabschnitt 3Flugdienstberater
§ 112 | Fachliche Voraussetzungen |
§ 113 | Prüfung |
§ 114 | Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugdienstberater |
Unterabschnitt 4Steuerer von Flugmodellen
nach
§ 1 Absatz 1 Nummer 8 der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und
sonstigem Luftfahrtgerät, das nach
§ 6 Nummer 9 der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist
§ 115 | Fachliche Voraussetzungen, Prüfung |
§ 116 | Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen |
Abschnitt 3Gemeinsame VorschriftenUnterabschnitt 1Alleinflüge zum Erwerb,
zur Erweiterung oder zur Erneuerung
eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
§ 117 | Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung |
§§ 118 und 119119 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 2Nachweis der fliegerischen
und fachlichen Voraussetzungen
§ 120 | Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen |
§ 121 | Nachweis der theoretischen Ausbildung |
§ 122 | (weggefallen) |
§ 123 | (weggefallen) |
§ 124 | (weggefallen) |
§ 125 | Nachweis von Sprachkenntnissen |
§ 125a | Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen |
§ 126 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 2a(weggefallen)
Unterabschnitt 3Durchführung der Prüfungen,
Befähigungsüberprüfungen und
Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung
einer theoretischen Vorbildung
§ 128 | Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern |
§ 128a | Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern |
§ 129 | Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung |
§ 130 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 4Zuständige Stellen, Antragstellung,
Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
§ 131 | Zuständige Stellen |
§ 132 | Antragstellung |
§ 133 | Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes |
Abschnitt 4Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften
Anlage 1 | Luftfahrerscheine (Muster 5 und 8 bis 11): - Muster 5
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer - Muster 8
Luftfahrerschein für Flugtechniker auf Hubschraubern - Muster 9a
Ausweis für Prüfer von Luftfahrtgerät - Muster 10
Luftfahrerschein für Flugdienstberater - Muster 11
Ausweis für Steuerer von Flugmodellen und von sonstigem für die Benutzung des Luftraums bestimmtem Luftfahrtgerät
|
Anlage 2 (zu § 125a) | Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen |
Anlage 3 (zu § 27) | Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung |