§ 25 LuftPersV
Form der Ausbildungserlaubnis
Die Ausbildungserlaubnis wird
- 1.
- für zugelassene Ausbildungsorganisationen in Form eines Zeugnisses nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilt,
- 2.
- für genehmigte Ausbildungseinrichtungen in Form einer Zulassung erteilt,
- 3.
- für Betriebe für die Ausbildung von technischem Personal nach § 23 Absatz 2 in Form einer Genehmigung erteilt.
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