Inhaltsübersicht MariMedV

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2

Seediensttauglichkeit

Unterabschnitt 1

Anforderungen an Personen an Bord

§  3Anforderungen an die Seediensttauglichkeit
§  4Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchung
§  5Seediensttauglichkeitszeugnis
§  6Einschränkungen der Seediensttauglichkeit
§  7Ablehnung der Seediensttauglichkeit
§  8Widerspruchsausschuss
§  9Zulassung von Ärzten
§ 10Verlängerung der Zulassung
§ 11Dokumentationspflichten
§ 12Zugang zum Seediensttauglichkeitsverzeichnis
Unterabschnitt 2

Anforderungen an besondere Personengruppen



§ 13Anforderungen an die Seediensttauglichkeit von Kanalsteurern
Abschnitt 3

Medizinische Betreuung

Unterabschnitt 1

Durchführung der medizinischen Betreuung

§ 14Betriebseigene Kontrollen
Unterabschnitt 2

Medizinische Wiederholungslehrgänge

§ 15Verpflichtung zur Teilnahme an medizinischen Wiederholungslehrgängen
§ 16Zulassung von Lehrgängen
§ 17Überwachung der Anbieter
§ 18Inhalt und Durchführung der Lehrgänge
Unterabschnitt 3

Schiffsärzte

§ 19Registrierung von Schiffsärzten
Abschnitt 4

Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 20Muster
§ 21Übergangsregelung für vorläufig zugelassene Ärzte
§ 22Übergangsregelung für Lehrgänge



Anlage 1Anforderungen an die Seediensttauglichkeit
Anlage 2Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen
Anlage 3Muster der Zulassungsstempel
Anlage 4Inhalte der medizinischen Wiederholungslehrgänge
Anlage 5Anforderungen an Schulungsräume und medizinische Ausstattung zur Durchführung medizinischer Wiederholungslehrgänge

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