Inhaltsübersicht MariMedV
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Seediensttauglichkeit
Unterabschnitt 1
Anforderungen an Personen an Bord
Unterabschnitt 2
Anforderungen an besondere Personengruppen
Abschnitt 3
Medizinische Betreuung
Unterabschnitt 1
Durchführung der medizinischen Betreuung
Unterabschnitt 2
Medizinische Wiederholungslehrgänge
Unterabschnitt 3
Schiffsärzte
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Seediensttauglichkeit
Unterabschnitt 1
Anforderungen an Personen an Bord
§ 3 | Anforderungen an die Seediensttauglichkeit |
§ 4 | Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchung |
§ 5 | Seediensttauglichkeitszeugnis |
§ 6 | Einschränkungen der Seediensttauglichkeit |
§ 7 | Ablehnung der Seediensttauglichkeit |
§ 8 | Widerspruchsausschuss |
§ 9 | Zulassung von Ärzten |
§ 10 | Verlängerung der Zulassung |
§ 11 | Dokumentationspflichten |
§ 12 | Zugang zum Seediensttauglichkeitsverzeichnis |
Anforderungen an besondere Personengruppen
§ 13 | Anforderungen an die Seediensttauglichkeit von Kanalsteurern |
Medizinische Betreuung
Unterabschnitt 1
Durchführung der medizinischen Betreuung
§ 14 | Betriebseigene Kontrollen |
Medizinische Wiederholungslehrgänge
§ 15 | Verpflichtung zur Teilnahme an medizinischen Wiederholungslehrgängen |
§ 16 | Zulassung von Lehrgängen |
§ 17 | Überwachung der Anbieter |
§ 18 | Inhalt und Durchführung der Lehrgänge |
Schiffsärzte
§ 19 | Registrierung von Schiffsärzten |
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 20 | Muster |
§ 21 | Übergangsregelung für vorläufig zugelassene Ärzte |
§ 22 | Übergangsregelung für Lehrgänge |
Anlage 1 | Anforderungen an die Seediensttauglichkeit |
Anlage 2 | Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen |
Anlage 3 | Muster der Zulassungsstempel |
Anlage 4 | Inhalte der medizinischen Wiederholungslehrgänge |
Anlage 5 | Anforderungen an Schulungsräume und medizinische Ausstattung zur Durchführung medizinischer Wiederholungslehrgänge |
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