§ 53 MarkenV
Löschungsantrag
(1) Der Antrag auf Löschung einer eingetragenen geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung nach Artikel 25 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2024/1143 soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
(2) In dem Antrag sind anzugeben:
- 1.
- die geografische Angabe oder die Ursprungsbezeichnung, die gelöscht werden soll,
- 2.
- der Name und die Anschrift des Antragstellers,
- 3.
- falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
- 4.
- Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt,
- 5.
- Gründe für die Löschung.
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