§ 52 MarkenV
Änderungen der Spezifikation
(1) Der Antrag auf Änderung der Spezifikation gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
(2) In dem Antrag sind anzugeben:
- 1.
- die eingetragene geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung,
- 2.
- der Name und die Anschrift des Antragstellers,
- 3.
- Rechtsform, Größe und Zusammensetzung der den Antrag stellenden Vereinigung,
- 4.
- falls ein Vertreter bestellt worden ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
- 5.
- Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt,
- 6.
- die Rubriken der Spezifikation, auf die sich die Änderungen beziehen,
- 7.
- die beabsichtigten Änderungen und deren Begründung.
(3) Für Anträge nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143 gelten im Übrigen die §§ 48 bis 51 entsprechend.
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