§ 8 MZG
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen
(1) Ab dem Jahr 2020 werden jährlich gemeinsam mit den Angaben zum Kernprogramm nach § 6 bei Personen, die im Auswahlbezirk ihren Hauptwohnsitz haben, mit einem Auswahlsatz von höchstens 12 Prozent der nach § 6 zu Befragenden die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Haushaltsveränderungen und Lebenssituation:
- a)
- bei der Erstbefragung: Kalendermonat und Kalenderjahr der Haushaltsveränderungen im laufenden Kalenderjahr sowie im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- b)
- bei Folgebefragungen: Kalendermonat und Kalenderjahr der Haushaltsveränderungen seit der letzten Berichtswoche,
- c)
- Lebenssituation im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- d)
- Lebenssituation bei Einzug in den Haushalt,
- e)
- derzeitige Anwesenheit der Haushaltsmitglieder,
- 2.
- Arbeitsmarktbeteiligung und Kinderbetreuung:
- a)
- für alle Personen:
- aa)
- Dauer der Erwerbstätigkeit in Jahren,
- bb)
- Alter, in dem die erste regelmäßige Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde,
- cc)
- Arten von Lebenssituationen sowie Anzahl der Monate im Kalenderjahr vor der Berichtswoche, in denen diese Lebenssituationen bestanden,
- dd)
- Haupttätigkeit in den Kalendermonaten im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- ee)
- Arbeitsplatzwechsel oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor der Berichtswoche, einschließlich der Gründe,
- b)
- für Nichterwerbstätige: befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag in der letzten Erwerbstätigkeit,
- c)
- für alle Haushalte: Wochenstunden der Kinderbetreuung in einer üblichen Woche,
- 3.
- Einkommen und erhaltene Zahlungen im Kalenderjahr vor der Berichtswoche:
- a)
- Einkommensarten:
- aa)
- Art der öffentlichen Renten oder Pensionen untergliedert nach
- aaa)
- eigener Rente oder Pension,
- bbb)
- Witwenrente oder Witwerrente oder Witwenpension oder Witwerpension,
- ccc)
- Waisenrente oder Waisenpension,
- bb)
- Art der sonstigen öffentlichen und privaten Einkommen sowie Dauer des Bezugs,
- b)
- Krankenversicherungsschutz:
- aa)
- Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung,
- bb)
- Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung,
- cc)
- Art des Krankenversicherungsverhältnisses,
- dd)
- sonstiger Anspruch auf Krankenversorgung,
- ee)
- Dauer der Versicherungs- und Anspruchsverhältnisse im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- c)
- Höhe des Einkommens aus Erwerbstätigkeit und Vermögen:
- aa)
- Höhe des Einkommens aus unselbständiger Tätigkeit,
- bb)
- Höhe des Gewinns oder Verlusts aus selbständiger Tätigkeit,
- cc)
- Höhe des Einkommens aus Wert- oder Sparanlagen,
- dd)
- Höhe des Einkommens aus Vermietung oder Verpachtung,
- d)
- Höhe der Renten und Pensionen:
- aa)
- Höhe der gesetzlichen Alters-, Pensions- und Hinterbliebenenleistungen,
- bb)
- Höhe der Werks- oder Betriebsrenten sowie der Leistungen der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes,
- cc)
- Höhe der gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung, Berufs- oder Dienstunfähigkeit,
- e)
- Höhe der erhaltenen öffentlichen Zahlungen und Unterhaltszahlungen:
- aa)
- Höhen der gesetzlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei Aus- und Weiterbildungsförderungen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere Höhen des Qualifizierungsgeldes, und Höhen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere Höhen des Bürgergeldes, des Bürgergeldbonus und der Weiterbildungsleistungen,
- bb)
- Höhe der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt,
- cc)
- Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- dd)
- Höhe des Elterngeldes,
- ee)
- Höhe des Wohngeldes,
- ff)
- Höhe der Ausbildungsförderung,
- gg)
- Höhe der erhaltenen Unterhaltszahlungen oder sonstiger regelmäßiger Zahlungen von Personen, die im Kalenderjahr vor der Berichtswoche nicht im Haushalt lebten,
- hh)
- Höhen der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung,
- 4.
- geleistete Zahlungen im Kalenderjahr vor der Berichtswoche:
- a)
- geleistete Beiträge für die private Vorsorge,
- b)
- geleistete Zahlungen für Grundbesitzabgaben,
- c)
- geleistete Unterhaltszahlungen oder sonstige regelmäßige Zahlungen an Personen, die im Kalenderjahr vor der Berichtswoche nicht im Haushalt lebten sowie Dauer der Zahlungen,
- 5.
- materielle Deprivation:
- a)
- Besitz eines Autos,
- b)
- finanzielle Kapazität, sich jährlich eine einwöchige Ferienreise zu leisten,
- c)
- finanzielle Kapazität, sich jeden zweiten Tag eine hochwertige Mahlzeit zu leisten,
- d)
- finanzielle Kapazität, unerwartet anfallende Ausgaben zu bestreiten,
- e)
- finanzielle Kapazität, die Wohnung angemessen zu heizen,
- f)
- Ersetzen abgewohnter Möbel,
- g)
- Ersetzen einiger abgetragener Kleidungsstücke durch neue,
- h)
- Besitz von zwei Paar passenden Schuhen,
- i)
- mindestens einmal im Monat mit Freunden oder Freundinnen oder Familienmitgliedern zum Essen oder Trinken treffen,
- j)
- regelmäßig einer Freizeitbeschäftigung nachgehen,
- k)
- wöchentlich einen kleinen Betrag für sich selbst zur Verfügung haben,
- l)
- Internetzugang für private Nutzung in der Wohnung,
- m)
- Besitz eines Computers im Haushalt,
- n)
- rechtzeitiges Bezahlen von Mieten, Hypotheken, Versorgungsrechnungen oder Konsumentenkrediten in den letzten zwölf Monaten vor der Berichtswoche,
- 6.
- Wohnsituation:
- a)
- Wohnungstyp,
- b)
- Besitzverhältnis,
- c)
- bis zu zwei Personen im Haushalt, die Eigentümer oder Eigentümerin oder Mieter oder Mieterin sind,
- d)
- Baualtersgruppe des Gebäudes,
- e)
- Fläche der gesamten Wohnung,
- f)
- Anzahl der Zimmer,
- g)
- Höhe der monatlichen Wohnkosten,
- h)
- Höhe der monatlichen Miete,
- i)
- Höhe der anteiligen Betriebs- und Nebenkosten,
- j)
- Kalenderjahr des Einzugs des Haushalts,
- 7.
- für Personen in Ausbildung: angestrebter Bildungsabschluss,
- 8.
- Hilfe durch andere.
(2) Zusätzlich werden gemeinsam mit den Angaben zu Absatz 1 die Angaben zu den Merkmalen nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sowie nach den auf dieser Verordnung basierenden Rechtsakten in der jeweils geltenden Fassung erhoben, soweit diese Angaben nicht bereits nach Absatz 1 oder nach § 6 erhoben werden.
(3) Über den in Absatz 1 genannten Auswahlsatz hinaus sind die folgenden Personen und Haushalte Erhebungseinheiten für die Erhebung der Angaben zu den §§ 6 und 8 entsprechend den Regelungen zur Weiterbefragung nach der
- 1.
- Personen oder Haushalte, die bei der Erstbefragung in einem Auswahlbezirk für die Erhebung der Angaben zu § 8 ausgewählt sind und aus dem Auswahlbezirk ziehen, nachdem die Erstbefragung stattgefunden hat, sowie
- 2.
- die neuen Haushaltsmitglieder der in Nummer 1 genannten Personen und Haushalte.
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