§ 11 PAuswV
Muster für den Personalausweis
Der Personalausweis ist nach dem in Anlage 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.