§ 11 PAuswV

Muster für den Personalausweis

Der Personalausweis ist nach dem in Anlage 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.