PAuswV
Personalausweisverordnung
Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
Informationen
Ausfertigungsdatum01.01.2010
FundstelleBGBl I 2010, 1460
VersionZuletzt geändert durch Art. 13 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
Änderung durch Art. 3 V v. 30.1.2026 I Nr. 31 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 3 V v. 30.1.2026 I Nr. 31 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Übermittlung des Lichtbilds durch Dienstleister
- Abschnitt 3Übermittlung der Ausweisantragsdaten
- Abschnitt 4Produktion des Personalausweises
- Abschnitt 5Ausgabe und Versand des Personalausweises; Braille-Aufkleber
- Abschnitt 6Änderung von Daten des Personalausweises; nachträgliches Einschalten
- Abschnitt 7Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
- Abschnitt 8Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- Abschnitt 9Beantragung von Berechtigungen
- Abschnitt 10Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
- Abschnitt 11eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
- Abschnitt 12Schlussvorschriften
§ 28
Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter