PfandBG
Pfandbriefgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum22.01.2005
FundstelleBGBl I 2005, 1373
VersionZuletzt geändert durch Art. 52 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Änderung durch Art. 23 G v. 25.3.2026 I Nr. 81 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 23 G v. 25.3.2026 I Nr. 81 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Abschnitt 1Anwendungsbereich, Erlaubnis und Aufsicht
- Abschnitt 2Allgemeine Vorschriften über die Pfandbriefemission
- Abschnitt 3Besondere Vorschriften über die Deckungswerte
- Unterabschnitt 1Hypothekenpfandbriefe
- Unterabschnitt 2Öffentliche Pfandbriefe
- Unterabschnitt 3Schiffspfandbriefe
- Unterabschnitt 4Flugzeugpfandbriefe
- Abschnitt 4Allgemeine Vorschriften für das Pfandbriefgeschäft
- Abschnitt 5Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
- Abschnitt 6Rechtsbehelfe und Zuwiderhandlungen
- Abschnitt 7Schlussvorschriften