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PolBeauftrG

Polizeibeauftragtengesetz

Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag

Informationen

Ausfertigungsdatum28.01.2024
FundstelleBGBl I 2024, Nr. 72

Alle Normen

    § 1
    Aufgaben
    § 2
    Tätigkeit
    § 3
    Eingaben
    § 4
    Aufklärung des Sachverhalts; Befugnisse
    § 5
    Bearbeitung von Eingaben
    § 6
    Verhältnis zu Disziplinar- und Arbeitsrecht, Bußgeld- und Strafverfahren
    § 7
    Amtshilfe
    § 8
    Aussagegenehmigung
    § 9
    Wahl der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
    § 10
    Rechtstellung und Amtszeit der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
    § 11
    Ernennung; Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Polizeibeauftragten des Bundes; Amtseid
    § 12
    Sitz, Haushalt
    § 13
    Leitende Beamtin oder Leitender Beamter, Beschäftigte, Vertretung
    § 14
    Anspruch der oder des Polizeibeauftragten des Bundes auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
    § 15
    Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
    § 16
    Verschwiegenheitspflicht der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
    § 17
    Verwendung von Geschenken an die oder den Polizeibeauftragten des Bundes
    § 18
    Berufsbeschränkung
    § 19
    Berichtspflicht
    § 20
    Evaluierung
    § 21
    Inkrafttreten
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