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Polizeibeauftragtengesetz
Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag
Informationen
Ausfertigungsdatum
28.01.2024
Fundstelle
BGBl I 2024, Nr. 72
Alle Normen
§ 1
Aufgaben
§ 2
Tätigkeit
§ 3
Eingaben
§ 4
Aufklärung des Sachverhalts; Befugnisse
§ 5
Bearbeitung von Eingaben
§ 6
Verhältnis zu Disziplinar- und Arbeitsrecht, Bußgeld- und Strafverfahren
§ 7
Amtshilfe
§ 8
Aussagegenehmigung
§ 9
Wahl der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
§ 10
Rechtstellung und Amtszeit der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
§ 11
Ernennung; Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Polizeibeauftragten des Bundes; Amtseid
§ 12
Sitz, Haushalt
§ 13
Leitende Beamtin oder Leitender Beamter, Beschäftigte, Vertretung
§ 14
Anspruch der oder des Polizeibeauftragten des Bundes auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
§ 15
Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
§ 16
Verschwiegenheitspflicht der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
§ 17
Verwendung von Geschenken an die oder den Polizeibeauftragten des Bundes
§ 18
Berufsbeschränkung
§ 19
Berichtspflicht
§ 20
Evaluierung
§ 21
Inkrafttreten