Anlage 8 RegG
(zu § 9 Absatz 6)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 441, S. 2)
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel | |||||||
für das Bundesland: | im Jahr: | ||||||
zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres | |||||||
Bereich | Landes- haushalt (Kapitel/Titel) | Verwendungszweck | Betrag (in EUR) | Betrag Vorjahr (in EUR) | Summe (in EUR) | ||
1 | 1.1 | Verfügbare Mittel | Zuweisung nach § 9 RegG | ||||
1.2 | Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich | ||||||
1.3 | Landesmittel | ||||||
1.4 | verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3) | ||||||
2 | 2.1 | Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehr | Hochgerechnete Fahrgeldeinnahmen (Soll-Wert) | ||||
2.2 | Ist-Einnahmen | ||||||
2.3 | finanzielle Nachteile aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen durch das Deutschlandticket (Differenz aus 2.1 und 2.2) | ||||||
2.4 | finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit allgemeinen Vorschriften durch das Deutschlandticket | ||||||
2.5 | finanzielle Nachteile aufgrund von Minderungen der Erstattungsleistung nach SGB IX durch das Deutschlandticket | ||||||
2.6 | finanzielle Nachteile aufgrund der Gewährung von Umstellungspauschalen bzw. anteiliger Deckung von Vertriebsmehrkosten | ||||||
2.7 | finanzielle Nachteile aufgrund der Erstattung von Mehrkosten der Einführung | ||||||
2.8 | abzgl. ersparter Aufwendungen | ||||||
2.9 | Gesamtsumme (2.3 bis 2.8) | ||||||
3 | Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben | (Differenz aus 1.4 und 2.9) |
Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die Vorjahreswerte sind zu aktualisieren.
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