Anlage 8 RegG
(zu § 9 Absatz 6)
(BGBl. 2023 I Nr. 107, 3)
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel | ||||||
für das Bundesland: | im Jahr: | |||||
zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres | ||||||
Bereich | Landes- haushalt (Kapitel/Titel) | Verwendungszweck | Betrag (in EUR) | Betrag Vorjahr (in EUR) | ||
1 | 1.1 | Verfügbare Mittel | Zuweisung nach § 9 RegG | |||
1.2 | Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich | |||||
1.3 | Landesmittel | |||||
1.4 | verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3) | |||||
2 | 2.1 | Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehr | Hochgerechnete Fahrgeldeinnahmen (Soll-Wert) | |||
2.2 | Ist-Einnahmen | |||||
2.3 | finanzielle Nachteile aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen durch das Deutschlandticket (Differenz 2.1 und 2.2) | |||||
2.4 | finanzielle Nachteile aufgrund der Erstattung von Mehrkosten der Einführung | |||||
2.5 | Gesamtsumme (2.3 und 2.4) | |||||
3 | Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben | (Differenz aus 1.4 und 2.5) |
Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die Vorjahreswerte sind zu aktualisieren.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.