Anlage 8 RegG

(zu § 9 Absatz 6)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 441, S. 2)

Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland:im Jahr:
zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres
BereichLandes-
haushalt
(Kapitel/Titel)
VerwendungszweckBetrag
(in EUR)
Betrag
Vorjahr
(in EUR)
Summe
(in EUR)
11.1Verfügbare MittelZuweisung nach § 9 RegG
1.2Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich
1.3Landesmittel
1.4verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.1 bis 1.3)
22.1Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen PersonennahverkehrHochgerechnete Fahrgeldeinnahmen (Soll-Wert)
2.2Ist-Einnahmen
2.3finanzielle Nachteile aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen durch das Deutschlandticket (Differenz aus 2.1 und 2.2)
2.4finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit allgemeinen Vorschriften durch das Deutschlandticket
2.5finanzielle Nachteile aufgrund von Minderungen der Erstattungsleistung nach SGB IX durch das Deutschlandticket
2.6finanzielle Nachteile aufgrund der Gewährung von Umstellungspauschalen bzw. anteiliger Deckung von Vertriebsmehrkosten
2.7finanzielle Nachteile aufgrund der Erstattung von Mehrkosten der Einführung
2.8abzgl. ersparter Aufwendungen
2.9Gesamtsumme (2.3 bis 2.8)
3Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben(Differenz aus 1.4 und 2.9)

Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die Vorjahreswerte sind zu aktualisieren.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.