Inhaltsübersicht RheinSchPersV

Teil I

Allgemeine Bestimmungen


Kapitel 1

Allgemeine Bestimmungen für Teile I, II und III

§ 1.01Geltungsbereich
§ 1.02Begriffsbestimmungen
§ 1.03Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
§ 1.04Dienstanweisungen
§ 1.05Überwachung
§ 1.06Evaluierung

Kapitel 2

Register

§ 2.01Erfassung in einem digitalen Register

Teil II

Befähigungen


Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen


Kapitel 3

Allgemeine Bestimmungen

§ 3.01Bezeichnung der Funktionen
§ 3.02Geltung von Besatzungsdokumenten
§ 3.03Ersatzausfertigung
§ 3.04Kosten

Kapitel 4

Tauglichkeit

§ 4.01Tauglichkeit der Besatzungsmitglieder
§ 4.02Regelmäßige Überprüfung der Tauglichkeit
§ 4.03Tauglichkeit des Maschinisten

Kapitel 5

Schifferdienstbuch und Fahrzeiten

§ 5.01Schifferdienstbuch
§ 5.02Nachweis von Fahrzeiten und Streckenfahrten

Kapitel 6

Zugelassene Ausbildungsprogramme

§ 6.01Zulassung eines Ausbildungsprogramms

Kapitel 7

Zulassung zur und Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung

§ 7.01Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung
§ 7.02Inhalt der behördlichen Befähigungsprüfung
§ 7.03Prüfungskommission für behördliche Befähigungsprüfungen

Kapitel 8

Überprüfung und Entzug der Befähigungszeugnisse

§ 8.01Aussetzen der Gültigkeit des Befähigungszeugnisses
§ 8.02Entzug des Befähigungszeugnisses
§ 8.03Sicherstellung des als physisches Dokument ausgestellten Befähigungszeugnisses

Abschnitt 2

Befähigungen auf Einstiegs- und Betriebsebene


Kapitel 9

Anwendungsbereich dieses Abschnitts

§ 9.01Funktionen auf Einstiegs- und Betriebsebene; Maschinist

Kapitel 10

Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse auf Einstiegs- und Betriebsebene

§ 10.01Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
§ 10.02Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten des Maschinisten
§ 10.03Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse für die Einstiegs- und die Betriebsebene

Abschnitt 3

Befähigungen auf Führungsebene


Kapitel 11

Patentpflicht und Patentarten

§ 11.01Patentpflicht
§ 11.02Patentarten

Kapitel 12

Erwerb der Patente

§ 12.01Rheinpatent
§ 12.02Sportpatent
§ 12.03Behördenpatent
§ 12.04Antrag auf Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung
§ 12.05Befreiungen und Erleichterungen bei der Prüfung
§ 12.06Prüfung im Rahmen eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
§ 12.07Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer
§ 12.08Vorläufiges Rheinpatent

Kapitel 13

Erwerb der Besonderen Berechtigungen

§ 13.01Besondere Berechtigungen
§ 13.02Besondere Berechtigung für Radarfahrten
§ 13.03Besondere Berechtigung für das Befahren von Wasserstraßen, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen wurden
§ 13.04Besondere Berechtigung für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
§ 13.05Besondere Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen, die mit Flüssigerdgas betrieben werden
§ 13.06Besondere Berechtigung für das Führen von Großverbänden

Abschnitt 4

Befähigungen für Besondere Tätigkeiten


Kapitel 14

Sicherheitspersonal auf dem ADN unterliegenden Fahrzeugen

§ 14.01Verweis auf die Bestimmungen des ADN

Kapitel 15

Sicherheitspersonal auf mit Flüssigerdgas (LNG) betriebenen Fahrzeugen

§ 15.01Sachkunde und Einweisung
§ 15.02Befähigungszeugnis
§ 15.03Lehrgang und Prüfung
§ 15.04Zulassung von Lehrgängen
§ 15.05Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen
§ 15.06Gültigkeit und Verlängerung des Befähigungszeugnisses

Kapitel 16

Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen

§ 16.01Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
§ 16.02Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
§ 16.03Basislehrgang für Sachkundige
§ 16.04Auffrischungslehrgang für Sachkundige
§ 16.05Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
§ 16.06Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen
§ 16.07Ersthelfer
§ 16.08Atemschutzgeräteträger
§ 16.09Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger
§ 16.10Art des Nachweises der Befähigung
§ 16.11Anzahl des Sicherheitspersonals
§ 16.12Pflichten des Schiffsführers und des Sachkundigen
§ 16.13Aufsicht

Teil III

Besatzung


Kapitel 17

Allgemeines

§ 17.01Allgemeines
§ 17.02Gleichwertigkeit und Abweichungen

Kapitel 18

Betriebsformen, Mindestruhezeit, Bordbuch

§ 18.01Betriebsformen
§ 18.02Mindestruhezeit
§ 18.03Wechsel oder Wiederholung der Betriebsform
§ 18.04Bordbuch – Fahrtenschreiber

Kapitel 19

Mindestbesatzungen an Bord

§ 19.01Ausrüstung der Fahrzeuge
§ 19.02Mindestbesatzung der Motorschiffe und Schubboote
§ 19.03Mindestbesatzung der starren Verbände und anderen starren Zusammenstellungen
§ 19.04Mindestbesatzung der Fahrgastschiffe
§ 19.05Nichterfüllung des Ausrüstungsstandards nach § 19.01
§ 19.06Mindestbesatzung der übrigen Fahrzeuge
§ 19.07Mindestbesatzung von Seeschiffen
§ 19.08Mindestbesatzung von Kanalpenichen
§ 19.09Mindestbesatzung von Sportfahrzeugen
§ 19.10Ausnahme

Teil IV

Übergangsbestimmungen


Kapitel 20

Übergangsbestimmungen

§ 20.01Gültigkeit der Schifferdienstbücher
§ 20.02Gültigkeit der Bordbücher
§ 20.03Gültigkeit der bisherigen Rheinpatente
§ 20.04Gültigkeit der Behörden- und Sportpatente
§ 20.05Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
§ 20.06Gültigkeit der bisherigen Streckenzeugnisse
§ 20.07Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
§ 20.08Gültigkeit von Zeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
§ 20.09Gültigkeit der Radarpatente
§ 20.10Gültigkeit der Qualifikation als Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen oder als Sachkundiger für LNG
§ 20.11Anrechnung von Fahrzeiten


Anlagen
Anlage 1:Tauglichkeitsnachweis in der Binnenschifffahrt (Muster)
Anlage 2:Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Sportpatentes und eines Behördenpatentes
Anlage 3:Sportpatent
Anlage 4:Behördenpatent
Anlage 5:Besonderheiten für das Befahren von Abschnitten des Rheins, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen wurden
Anlage 6:Bescheinigung Ersthelfer in der Fahrgastschifffahrt (Muster)
Anlage 7:Bescheinigung Atemschutzgeräteträger in der Fahrgastschifffahrt (Muster)
Anlage 8:Bescheinigung für den Nachweis der geforderten Ruhezeit nach § 18.03 Nummer 2 bis 6 (Muster)

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