§ 5 SanDVergV
Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung
Je Stunde der Gesamtzeit erhalten Vollzeitbeschäftigte
- 1.
der Besoldungsgruppen A 5
bis A 814,00 Euro, - 2.
der Besoldungsgruppen A 9
bis A 1218,00 Euro, - 3.
der Besoldungsgruppe A 13 24,00 Euro, - 4.
der Besoldungsgruppe A 14 26,00 Euro, - 5.
der Besoldungsgruppen A 15
und A 1628,00 Euro.
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