Anlage 5 See-BV
(zu § 34)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 488-493)
Die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken.
- 1.
- Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 33Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben:
- 1.1
- Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes,
- 1.2
- Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes,
- 1.3
- Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs,
- 1.4
- Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei,
- 1.5
- Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb,
- 1.6
- Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes,
- 1.7
- Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes,
- 1.8
- Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang,
- 1.9
- Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen,
- 1.10
- Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben,
- 1.11
- Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung,
- 1.12
- Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord,
- 1.13
- Instandhaltung,
- 1.14
- Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und
- 1.15
- Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben.
- 2.
- Allgemeine AusbildungszieleNautische Wachoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden. Nautische Wachoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.
- 3.
- Kenntnis- und FertigkeitsgebieteFür den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen:
Gebiete | Entfällt bei BGW | Entfällt bei BKW | Entfällt bei BKü | |
3.1 | Navigation | |||
3.1.1 | Terrestrische Navigation | |||
Kursbestimmung | ||||
Standlinien, Schiffsorte und Koppeln | ||||
Loxodromische und orthodromische Navigation | X | X | ||
Stromnavigation | ||||
Nautische Druckschriften und Veröffentlichungen | ||||
Arbeiten in der Seekarte, Seezeichen und Betonnungssysteme | ||||
Kompasskontrollverfahren | ||||
Grundlagen der Gezeiten | ||||
3.1.2 | Astronomische Navigation | X | ||
Standlinien und Schiffsorte | ||||
Orientierung am Sternenhimmel | ||||
Kompasskontrollverfahren | ||||
3.1.3 | Technische Navigation | |||
Lot- und Fahrtmessanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise | ||||
Hydroakustische Grundlagen, Schall und Schallausbreitung im Wasser | ||||
Grundverfahren der Ortung unter Wasser | X | |||
Echolote, Sonare, Netzsonde und Catchsensoren, Aufbau, Wirkungsweise, Bedienung und Auswertung von Lotbilder | X | |||
Auswertung der Messergebnisse von Lot- und Fahrtmessanlagen | ||||
Kompassanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise | ||||
Erd- und Schiffsmagnetismus, Kompensation | ||||
Satellitennavigationsverfahren | ||||
Radaranlagen, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung | ||||
Radarnavigations- und Plottverfahren, ARPA-Anlagen | ||||
ECDIS, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung | X | |||
Bridgeteam Management | X | |||
Selbststeueranlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise | ||||
3.2 | Seeschifffahrtsrecht | |||
3.2.1 | Öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht | |||
Vorschriften über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt | ||||
Flaggenrecht | X | |||
Seesicherheits-Untersuchungsgesetz | ||||
Seearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen | ||||
Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und Umweltschutz | ||||
SOLAS | X | |||
Internationale und nationale Vorschriften zum Schutze der Meere (MARPOL) | ||||
Internationale und nationale Verkehrsvorschriften (KVR) | ||||
Fischereirecht | ||||
Seevölkerrecht | X | |||
Vorschriften über das Führen von Schiffs-, Fang- und Öltagebüchern; elektronisches Fangtagebuch | ||||
Schiffsregisterordnung | X | |||
Konsular-, Pass- und Ausländerrecht | X | |||
Strandordnung | ||||
Amtliche Schiffspapiere | ||||
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften | ||||
Die für die Schiffssicherheit und Arbeitsschutz zuständigen Stellen und ihre wesentlichen Aufgaben | X | |||
Sozialversicherungsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht | X | |||
3.3 | Seemannschaft | |||
3.3.1 | Sicherheitstechnik | |||
Brandschutz, Brandbekämpfung | ||||
Rettung von Personen, Schiff und Ladung, Verhalten bei Schiffsunfällen | ||||
Überleben in Seenot, Sicherheitsdienst | ||||
Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen | ||||
3.3.2 | Ladungs- und Fangtechnik | |||
Aufbau, Wirkungsweise und Handhabung von pelagischen Schleppnetzen, Grundschleppnetzen und Langleinenfischerei | ||||
Berechnungen am Fanggerät, Netzen und Netzteilen, Schnittrhythmus, Anstellung von Netzteilen, schräge Kante und Laschenverstärkung | ||||
Scherbretter, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung, Anstellung und Berechnung | ||||
Pflege und Behandlung von Kurrleinen an Bord | ||||
Ladungs- und Seetüchtigkeit | ||||
Umschlageinrichtungen, Laderaumeinrichtungen und Ballastverteilung | ||||
Tragfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Schiffes | ||||
3.3.3 | Konstruktion und Bau des Schiffes | |||
Schiffsbauteile, Schiffbau und Schiffsverbände | X | |||
Fischbearbeitungsanlagen | X | |||
Werftunterlagen, Freibord, Vermessung und Klassifikation | ||||
Bau- und Reparaturaufsicht | X | |||
3.3.4 | Stabilität und Trimm des Schiffes | |||
Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und Trimm | ||||
Einflüsse auf die Stabilität | X | |||
Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes | X | |||
3.3.5 | Manövrieren | |||
Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, auf dem Revier, auf See, in schwerem Wetter, im Eis und während des Aussetzens, Schleppens und Hieven des Fanggerätes | ||||
Aufbau und Wirkungsweise von Steuereinrichtungen | X | |||
Manövriereigenschaften, Manöverversuche und Manöverunterlagen | ||||
Anker- und Schleppmanöver | ||||
Maßnahmen bei Suche und Rettung und Hilfeleistung | ||||
Sicheres Führen des Fanggerätes über den Meeresgrund | X | |||
3.4 | Schiffsbetriebstechnik | |||
Kraft- und Arbeitsmaschinen | X | |||
Apparate und Behälter, Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz | ||||
Lesen von technischen Zeichnungen | ||||
Wellenleitung, Propeller und Ruderanlagen; Aufbau und Wirkungsweise | X | |||
Stromverteilung, Grundlagen der Schiffsautomation | X | |||
Hydraulik | X | |||
Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung | X | X | ||
3.5 | Meteorologie und Ozeanographie | |||
Grundlagen der Meteorologie und Ozeanographie | ||||
Aufbereitung meteorologischer und ozeanographischer Informationen | ||||
Meteorologische Instrumente, Ablesen, Aufbau und Wirkungsweise | X | |||
Wetterlagen und Wetterentwicklungen | ||||
Typische Wetterlagen und Klimate | ||||
3.6 | Fischereibiologie und Lebensmittelhygiene | |||
Mariner Lebensraum | ||||
Nutzfischarten | ||||
Nachhaltige Fischerei | ||||
Lebensmittelhygiene Verordnung, Hygienekonzept HACCP | ||||
Postmortale Veränderungen, Totenstarre (Rigor mortes) | ||||
Fischverderb, Verderbgeschwindigkeit und Einfluss der Temperatur | ||||
Qualitätseinschätzung der gefangenen Rohware; Karlsruher Schema, Qualitätsindexmethode | ||||
Konservierungsmethoden auf See; Kühlen und Frosten | ||||
3.7 | Nachrichtenwesen und Funkverkehr | |||
Nachrichteverkehr nach dem Internationalen Signalbuch | ||||
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC) | X | |||
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker (ROC) | ||||
3.8 | Medizinische Behandlung von Verletzten und Erkrankungen | |||
Diagnose und Behandlung | X | |||
Grundlagen der Schifffahrtsmedizin | ||||
Anatomie | X | |||
Physiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits- und Klimaphysiologie | X | |||
Medizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der Arzneimittel | X | |||
Maritime Medizin-Verordnung | X | |||
Funkärztliche Beratung | ||||
Injektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege und Wundbehandlung | X | |||
Erkrankungen und Verletzungen von Hals, Nase, Ohren, Augen und Haut | X | |||
Innere Erkrankungen und Infektionskrankheiten, Impfungen | X | |||
Nerven- und psychische Erkrankungen, Suchtprobleme | X | |||
Not- und Unfallbehandlung (Schnittwunden, Knochenbrüche etc.) | X | |||
Vergiftungen | X | |||
Medizinische Probleme bei Seenot | ||||
Tropenkrankheiten | X | X | ||
Unfallmeldungen | X | |||
Erweiterte Erste Hilfe Kursus | X | X | ||
3.9 | Personalführung | X | ||
Soziales Verhalten | ||||
Personalführung | ||||
Aufgaben des Vorgesetzten | ||||
Führungsmittel und Führungsstil | ||||
Gruppenprobleme | ||||
Beurteilung von Mitarbeitern | ||||
Ausbildung und Unterweisung am Arbeitsplatz | ||||
Konfliktmanagement | ||||
3.10 | Betriebswirtschaft | X | ||
Funktion und Struktur von Seeschifffahrtsunternehmen | ||||
Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt | ||||
Preisbildung auf den Seefischmärkten (nur allgemeine Informationen) | ||||
Internationale und nationale Fischereipolitik | ||||
Risiken und Versicherungen in der Seeschifffahrt, Fischerei | ||||
Reedereikosten und -leistungen | ||||
3.11 | Englisch | |||
Englische Fachsprache | ||||
Seefahrtstandardvokabular | X | |||
Seeprotest und Berichte | X | |||
Fischereistandardvokabular (Fischarten, Fanggeräte, Teile vom Fanggerät, Fanggebiete und fischereirechtliche Bestimmungen) | X |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.