§ 10c SpielV
Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
- Gewerbeordnung und Spielverordnung,
- 2.
- Spielhallenrecht der Länder,
- 3.
- Jugendschutzrecht.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.