Inhaltsübersicht StFachAngAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Zwischenprüfung
Abschnitt 3Abschlussprüfung
Abschnitt 4Schlussvorschrift
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Zeitpunkt |
§ 7 | Inhalt |
§ 8 | Prüfungsbereiche |
§ 9 | Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe organisieren“ |
§ 10 | Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ |
§ 11 | Zeitpunkt |
§ 12 | Inhalt |
§ 13 | Prüfungsbereich |
§ 14 | Prüfungsbereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ |
§ 15 | Prüfungsbereich „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ |
§ 16 | Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ |
§ 17 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 18 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 19 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 20 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
Anlage 1 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten |
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