Inhaltsübersicht StFachAngAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Zwischenprüfung

§  6Zeitpunkt
§  7Inhalt
§  8Prüfungsbereiche
§  9Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe organisieren“
§ 10Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“

Abschnitt 3

Abschlussprüfung

§ 11Zeitpunkt
§ 12Inhalt
§ 13Prüfungsbereich
§ 14Prüfungsbereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
§ 15Prüfungsbereich „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“
§ 16Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“
§ 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 19Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4

Schlussvorschrift

§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten

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