§ 12 SVG-KOV-AnpV 2024

Höhe der Ausgleichsrente für Waisen

Die Geldleistung aus § 47 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung beträgt für Halbwaisen 277 Euro und für Vollwaisen 387 Euro.

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