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Textil- und Modenäherausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin*
Informationen
Ausfertigungsdatum25.01.2015
FundstelleBGBl I 2015, 1012
VersionGeändert durch Art. 1 V v. 11.1.2021 I 46
Die V tritt gem. § 20 mit Ablauf des 31.7.2021 außer Kraft
Außerkraftsetzung des § 20 weggefallen, dadurch Geltungsverlängerung der V auf unbestimmte Zeit
Die V tritt gem. § 20 mit Ablauf des 31.7.2021 außer Kraft
Außerkraftsetzung des § 20 weggefallen, dadurch Geltungsverlängerung der V auf unbestimmte Zeit
Alle Normen
- Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Abschnitt 2Zwischenprüfung
- Abschnitt 3Abschlussprüfung
- Abschnitt 4Weitere Berufsausbildung
- Abschnitt 5Schlussvorschriften