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TPG-GewV

TPG-Gewebeverordnung

Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz *)

Informationen

Ausfertigungsdatum26.01.2008
FundstelleBGBl I 2008, 512
VersionZuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.7.2017 I 2842

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Anwendungsbereich
    § 2
    Anforderungen an die Entnahme von Geweben
    § 3
    Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
    § 4
    Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
    § 5
    Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
    § 6
    Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
    § 7
    Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
    § 8
    Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
    § 9
    Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
    § 10
    Inkrafttreten
    Schlussformel
    Anlage 1
    Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
    Anlage 2
    Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
    Anlage 3
    Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
    Anlage 4
    Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6
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