Inhaltsübersicht TrZollV

§§ Kapitel 1Bewilligungel 1Bewilligung der
Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2
des Gesetzes

 1
Fristverlängerung 2
Rückwirkende Bewilligung 3
Kapitel 2Anmeldung zur Truppenverwendung
Verwendung des Einheitspapiers 4
Der Zollanmeldung beizufügende Unterlagen 5
Verzicht auf die Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung 6
Kapitel 3Abgabe
von Waren in der TruppenverwendungAbschnitt 1Abgabe
durch die ausländischen
Streitkräfte und HauptquartiereUnterabschnitt 1Abgabe
aus dienstlichen Gründen, Abgabenbefreiung
Abgabe von Waren in Verpflegungseinrichtungen 7
Abgabe von Waren an deutsche Mitglieder der Haupt-
quartiere

 8
Abgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen 9
Unterabschnitt 2Abgabe
auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung
Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streit-
kräfte oder der Hauptquartiere

10
Genehmigungspflicht11
Sonstige öffentliche Veranstaltungen12
Nichtöffentliche Veranstaltungen13
Unterabschnitt 3Abgabe
an nichtberechtigte Personen,
die Kinder von Mitgliedern der ausländischen
Streitkräfte oder der Hauptquartiere zeitweise betreuen
Erwerb von Einfuhrwaren14
Unterabschnitt 4Abgabe
an versorgungsberechtigte Personen
Versorgungsberechtigte Personen15
Rechte und Pflichten der versorgungsberechtigten Personen16
Zulassung als versorgungsberechtigte Person17
Abschnitt 2Abgabe
durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
Veräußerungsgenehmigung18
Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung19
Abgabe auf Flohmärkten, Abgabenbefreiung20
Kapitel 4Handlungen,
die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
Beförderung von Waren in der Truppenverwendung21
Lagerung von Waren in der Truppenverwendung22
Unentgeltliches Überlassen von Waren in der Truppen-
verwendung

23
Kommissionsgeschäfte über Kraftfahrzeuge24
Kapitel 5Ausnahmen
von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
Geringfügige Pflichtverletzungen25
Übersiedlungsgut26
Kapitel 6Sonstige Bestimmungen
Zuständige Zollstelle27
Ordnungswidrigkeiten28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten29

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