TrZollV
Truppenzollverordnung
Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.2009
FundstelleBGBl I 2009, 2947
VersionGeändert durch Art. 9 Abs. 11 G v. 3.12.2015 I 2178
Alle Normen
- Kapitel 1Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
- Kapitel 2Anmeldung zur Truppenverwendung
- Kapitel 3Abgabe von Waren in der Truppenverwendung
- Abschnitt 1Abgabe durch die ausländischen Streitkräfte und Hauptquartiere
- Unterabschnitt 1Abgabe aus dienstlichen Gründen, Abgabenbefreiung
- Unterabschnitt 2Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung
- Unterabschnitt 3Abgabe an nichtberechtigte Personen, die Kinder von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere zeitweise betreuen
- Unterabschnitt 4Abgabe an versorgungsberechtigte Personen
- Abschnitt 2Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- Kapitel 4Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
- Kapitel 5Ausnahmen von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
- Kapitel 6Sonstige Bestimmungen