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UrhDaG

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz

Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten *

Informationen

Ausfertigungsdatum31.01.2021
FundstelleBGBl I 2021, 1204, 1215
Versiongeändert durch Art. 22 G v. 6.5.2024 I Nr. 149

Alle Normen

    Inhaltsübersicht

  • Teil 1
    Allgemeine Vorschriften
  • § 1
    Öffentliche Wiedergabe; Verantwortlichkeit des Diensteanbieters
    § 2
    Diensteanbieter
    § 3
    Nicht erfasste Dienste

  • Teil 2
    Erlaubte Nutzungen
  • § 4
    Pflicht zum Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte; Direktvergütungsanspruch des Urhebers
    § 5
    Gesetzlich erlaubte Nutzungen; Vergütung des Urhebers
    § 6
    Erstreckung von Erlaubnissen

  • Teil 3
    Unerlaubte Nutzungen
  • § 7
    Qualifizierte Blockierung
    § 8
    Einfache Blockierung

  • Teil 4
    Mutmaßlich erlaubte Nutzungen
  • § 9
    Öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen
    § 10
    Geringfügige Nutzungen
    § 11
    Kennzeichnung als erlaubte Nutzung
    § 12
    Vergütung durch Diensteanbieter; Verantwortlichkeit

  • Teil 5
    Rechtsbehelfe
  • § 13
    Rechtsbehelfe; Schutz vor Entstellung; Zugang zu den Gerichten
    § 14
    Internes Beschwerdeverfahren
    § 15
    Externe Beschwerdestelle
    § 16
    Außergerichtliche Streitbeilegung durch private Schlichtungsstellen
    § 17
    Außergerichtliche Streitbeilegung durch die behördliche Schlichtungsstelle

  • Teil 6
    Schlussbestimmungen
  • § 18
    Maßnahmen gegen Missbrauch
    § 19
    Auskunftsrechte
    § 20
    Inländischer Zustellungsbevollmächtigter
    § 21
    Anwendung auf verwandte Schutzrechte
    § 22
    Zwingendes Recht
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