§ 5 VertrGebErstG

Markensachen

In Markensachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:

1.
im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,
2.
im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit: zu 20/10,
3.
in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.

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