VgV
Vergabeverordnung
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Informationen
Ausfertigungsdatum12.01.2016
FundstelleBGBl I 2016, 624
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.2.2024 I Nr. 39
Alle Normen
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2Kommunikation; Bekanntmachungen
- Abschnitt 2Vergabeverfahren
- Unterabschnitt 1Verfahrensarten
- Unterabschnitt 3Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- Unterabschnitt 4Veröffentlichungen, Transparenz
- Unterabschnitt 5Anforderungen an Unternehmen; Eignung
- Unterabschnitt 6Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
- Unterabschnitt 7Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
- Abschnitt 3Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
- Abschnitt 4Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
- Abschnitt 6Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Unterabschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 7Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 57
Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten