VollstrVtrNLDAG
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
Informationen
Ausfertigungsdatum15.01.1965
FundstelleBGBl I 1965, 17
VersionZuletzt geändert durch Art. 27 G v. 27.7.2001 I 1887
Alle Normen
- Erster AbschnittErteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln
- Zweiter AbschnittAufhebung oder Änderung der Vollstreckungsklausel
- Dritter AbschnittBesondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
- Vierter AbschnittSchlußbestimmungen