Inhaltsübersicht WO
§§ > | ||||
Erster Teil | Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes) | 1 - 27 | ||
Erster Abschnitt | Allgemeine Vorschriften | 1 - 5 | ||
Zweiter Abschnitt | Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten) | 6 - 23 | ||
Erster Unterabschnitt | Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten | 6 - 10 | ||
Zweiter Unterabschnitt | Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes) | 11 - 19 | ||
Dritter Unterabschnitt | Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes) | 20 - 23 | ||
Dritter Abschnitt | Schriftliche Stimmabgabe | 24 - 26 | ||
Vierter Abschnitt | Wahlvorschläge der Gewerkschaften | 27 | ||
Zweiter Teil | Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes) | 28 - 37 | ||
Erster Abschnitt | Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes) | 28 - 35 | ||
Erster Unterabschnitt | Wahl des Wahlvorstands | 28 - 29 | ||
Zweiter Unterabschnitt | Wahl des Betriebsrats | 30 - 35 | ||
Zweiter Abschnitt | Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes) | 36 | ||
Dritter Abschnitt | Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes) | 37 | ||
Dritter Teil | Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung | 38 - 40 | ||
Vierter Teil | Übergangs- und Schlussvorschriften | 41 - 43 |
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