Inhaltsübersicht WO

 §§ >
Erster TeilWahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)1 - 27
 Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften1 - 5
 Zweiter AbschnittWahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)6 - 23
  Erster UnterabschnittEinreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten6 - 10
  Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)11 - 19
  Dritter UnterabschnittWahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)20 - 23
 Dritter AbschnittSchriftliche Stimmabgabe24 - 26
 Vierter AbschnittWahlvorschläge der Gewerkschaften27
Zweiter TeilWahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)28 - 37
 Erster AbschnittWahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)28 - 35
  Erster UnterabschnittWahl des Wahlvorstands28 - 29
  Zweiter UnterabschnittWahl des Betriebsrats30 - 35
 Zweiter AbschnittWahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)36
 Dritter AbschnittWahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)37
Dritter TeilWahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung38 - 40
Vierter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften41 - 43

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.