WO
Wahlordnung
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Informationen
Ausfertigungsdatum11.01.2001
FundstelleBGBl I 2001, 3494
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.10.2021 I 4640
Alle Normen
- Erster TeilWahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittWahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
- Erster UnterabschnittEinreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
- Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
- Dritter UnterabschnittWahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
- Dritter AbschnittSchriftliche Stimmabgabe
- Vierter AbschnittWahlvorschläge der Gewerkschaften
- Zweiter TeilWahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
- Erster AbschnittWahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
- Erster UnterabschnittWahl des Wahlvorstands
- Zweiter UnterabschnittWahl des Betriebsrats
- Zweiter AbschnittWahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
- Dritter AbschnittWahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
- Dritter TeilWahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Vierter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften