Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 | Ziel des Gesetzes |
§ 2 | Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
Teil 2
Wärmeplanung und Wärmepläne
Abschnitt 1
Pflicht zur Wärmeplanung
§ 4 | Pflicht zur Wärmeplanung |
§ 5 | Bestehender Wärmeplan |
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
§ 6 | Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle |
§ 7 | Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen |
§ 8 | Energieinfrastrukturplanungen |
§ 9 | Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze |
Abschnitt 3
Datenverarbeitung
§ 10 | Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung |
§ 11 | Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung |
§ 12 | Anforderungen an die Datenverarbeitung |
Abschnitt 4
Durchführung der Wärmeplanung
§ 13 | Ablauf der Wärmeplanung |
§ 14 | Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung |
§ 15 | Bestandsanalyse |
§ 16 | Potenzialanalyse |
§ 17 | Zielszenario |
§ 18 | Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete |
§ 19 | Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr |
§ 20 | Umsetzungsstrategie |
§ 21 | Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern |
§ 22 | Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung |
Abschnitt 5
Wärmeplan
§ 23 | Wärmeplan |
§ 24 | Anzeige des Wärmeplans |
§ 25 | Fortschreibung des Wärmeplans |
Abschnitt 6
Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
§ 26 | Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet |
§ 27 | Rechtswirkung der Entscheidung |
§ 28 | Transformation von Gasverteilernetzen |
Teil 3
Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
§ 29 | Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen |
§ 30 | Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen |
§ 31 | Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045 |
§ 32 | Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen |
Teil 4
Schlussbestimmungen
§ 33 | Verordnungsermächtigungen |
§ 34 | Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet |
§ 35 | Evaluation |
Anlage 1 | Daten und Informationen für die Bestandsanalyse |
Anlage 2 | Darstellungen im Wärmeplan |
Anlage 3 | Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32 |