Anlage 2 WpI-InhKontrollV

(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 18 - 29)

Ident-Nr. Zielunternehmen
Der interessierte Erwerber ist keine natürliche Person.
Ident-Nr. Anzeigepflichtiger
Hiermit zeige ich/ zeigen wir die/ den
Wird von der Behörde ausgefüllt

Absicht des Erwerbs
Absicht der Erhöhung
unabsichtlichen Erwerb
unabsichtliche Erhöhung

einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Wertpapierinstitut (Zielunternehmen) an:

Firma
(laut Registereintragung)
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
LEI

Hat der interessierte Erwerber nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen?
□ nein      □ ja

Erklärung, von welcher Person oder welchem Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden

1. Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers
Firma
(laut Registereintragung)
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Sitzstaat
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Staat
Ordnungsmerkmale Registereintragung2
LEI2

2. Angaben eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn der Empfangsbevollmächtigte eine natürliche Person ist.
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Empfangsbevollmächtigte keine natürliche Person ist.
Firma
(laut Registereintragung)
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Ordnungsmerkmale Registereintragung2
LEI2

3. Würden die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile ganz oder teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden?
□ nein□ ja
Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4 WpI-InhKontrollV diejenigen Unternehmen anzugeben sind, denen die Anteile zugerechnet werden würden. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben.

4. Weitere Angaben zum interessierten Erwerber
4.1 Steht der interessierte Erwerber unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde?
□ nein, weiter mit 4.2□ ja
Der interessierte Erwerber ist:
4.2 Ist der interessierte Erwerber ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanzbranche?
□ nein, weiter mit 4.3□ ja
Der interessierte Erwerber ist:
Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde
Identitätsnummer des interessierten Erwerbers bei der Behörde
4.3 Hat der interessierte Erwerber Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft?
□ nein□ ja
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.

5. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
5.1.1 Könnte auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden, obwohl weniger als 10 % oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden?
□ nein□ ja
Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind.
5.1.2 Erfolgt der Erwerb/ die Erhöhung der bedeutenden Beteiligung im Zusammenwirken mit anderen Personen?
□ nein□ ja
Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die Personen und die Gründe dafür anzugeben sind.
5.2 Informationen zu den Anteilen am Zielunternehmen, die der interessierte Erwerber vor dem beabsichtigten Erwerb hält,
Artikel 7 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit
PLZ und Sitzstaat, Ordnungs-
merkmale Registereintragung2,
bei natürlichen Personen neben
Firma (falls vorhanden) voll-
ständiger Name und Geburts-
datum, Rechtsträgerkennung2
KapitalanteilKapital
des
Unter-
nehmens
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
anteil
in
Prozent
Verhältnis
zum Ziel-
unter-
nehmen
%Nennwert
Tsd. Euro
Marktwert
Tsd. Euro
AnzahlArt
5.3 Informationen zu den Anteilen am Zielunternehmen, die der interessierte Erwerber nach dem beabsichtigten Erwerb hält bzw. zu halten beabsichtigt
Artikel 7 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit
PLZ und Sitzstaat, Ordnungs-
merkmale Registereintragung2,
bei natürlichen Personen neben
Firma (falls vorhanden) voll-
ständiger Name und Geburts-
datum, Rechtsträgerkennung2
Kapitalanteil8, 9Kapital
des
Unter-
nehmens10
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
anteil11
in
Prozent
Verhältnis
zum Ziel-
unter-
nehmen12
%Nennwert
Tsd. Euro
Marktwert
Tsd. Euro
AnzahlArt
Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt _ _ _ %.

6. Beizufügende Anlagen
6.1 Kann auf die Einreichung einzelner Anlagen entsprechend § 8 WpI-InhKontrollV oder Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 verzichtet werden?
□ nein□ ja
Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.
6.2 Liste der AnlagenAnlage liegt bei
Checkliste der einzureichenden Unterlagen□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.1 dieses Formulars□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Formular WpI-KB nach § 5 Absatz 3 Satz 1 WpI-InhKontrollV□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 3 WpI-InhKontrollV oder Artikel 13 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2 WpI-InhKontrollV□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht

7. Kontaktperson für Rückfragen:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse

8. Unterschriften
8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/ Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben.
8.2 Wenn der Anzeigepflichtige die Anzeige selbst abgibt, bitte gesetzliche(r) Vertreter hier unterschreiben:



Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
8.3 Wenn der Anzeigepflichtige die Anzeige nicht selbst abgibt, sind hier die Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen einzutragen, die entsprechend ihrer (rechtsgeschäftlichen) Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum



Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

Checkliste nach Nummer 6.2 des Formulars WpI-EEKNP

(Wenn „nicht erforderlich“ angekreuzt wird, ist dies jeweils zu begründen.)

Allgemeine Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers
(Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Nachweis der Firmenbezeichnung und der eingetragenen Anschrift des Firmensitzes sowie von dessen Postanschrift (falls abweichend) und der Kontaktdaten sowie der nationalen Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung
§ 6 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Registrierung der Rechtsform im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften
Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente und ein amtlich oder öffentlich beglaubigter aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren öffentlichen Register oder Verzeichnis
§ 6 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Aktueller Überblick über die unternehmerischen Tätigkeiten
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Vollständige Liste der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten
Jede Person hat eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, und einen Lebenslauf, der den Vorgaben des § 6 Absatz 3 WpI-InhKontrollV entspricht, einzureichen.
§ 6 Absatz 3 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Identität aller Personen, die als wirtschaftliche Eigentümer der juristischen Person betrachtet werden könnten
Jede Person hat eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, einzureichen.
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Ist der interessierte Erwerber ein Trust bzw. soll ein Trust werden?
□ Nein
□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)
Identität aller Trustees, die Vermögenswerte im Sinne der Errichtungsurkunde verwalten
Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Identität aller Personen, die wirtschaftliche Eigentümer der Vermögenswerte des Trusts sind, sowie ihre jeweiligen Anteile an der Verteilung der Erträge
Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Identität aller Errichter des Trusts
Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Zusätzliche Angaben zum interessierten Erwerber
(Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Angaben zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der WpI-InhKontrollV)
§ 5 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt und die Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt.
EU-Behördenführungszeugnis17 nach § 30b BZRG, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, die Person aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt.
Weitere ausländische Unterlagen17 eines jeden Wohnsitzstaates der letzten 10 Jahre.
§ 6 Absatz 4 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ wurde beantragt
(wird direkt an die
BaFin versandt)
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister17 gem. § 150 GewO
§ 6 Absatz 5 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Beschreibung der finanziellen und nichtfinanziellen Interessen oder Beziehungen des interessierten Erwerbers oder gegebenenfalls der Gruppe, der der interessierte Erwerber angehört, sowie der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, von/zu:
1.
anderen derzeitigen Anteilseignern des Zielunternehmens
2.
Personen, die berechtigt sind, Stimmrechte des Zielunternehmens auszuüben
3.
Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans oder der Geschäftsleitung des Zielunternehmens
4.
dem Zielunternehmen selbst und der Gruppe, dem es angehört
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Informationen über etwaige sonstige Interessen oder Tätigkeiten des interessierten Erwerbers, die mit denen des Zielunternehmens in Konflikt stehen könnten, und mögliche Lösungen für den Umgang mit diesen Interessenkonflikten
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Beteiligungsstruktur des interessierten Erwerbers mit der Identität aller Anteilseigner, die einen maßgeblichen Einfluss ausüben, und ihrem jeweiligen Anteil an Kapital und Stimmrechten, einschließlich Informationen über etwaige Vereinbarungen zwischen den Anteilseignern
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Gehört der interessierte Erwerber einer Gruppe als Tochter- oder Muttergesellschaft an?
□ Nein
□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Detailliertes Organigramm der gesamten Gesellschaftsstruktur und Informationen über den Anteil an Kapital und Stimmrechten, den die Anteilseigner mit maßgeblichem Einfluss an den Unternehmen der Gruppe halten, und über die derzeit von den Unternehmen der Gruppe ausgeübten Tätigkeiten
Informationen über die Beziehungen zwischen den Finanz- und den Nichtfinanzunternehmen der Gruppe
Angabe aller Kreditinstitute, Lebens-, Schaden- oder Rückversicherungsunternehmen; Organismen für gemeinsame Anlagen und deren Verwalter oder Wertpapierfirmen innerhalb der Gruppe sowie der Namen der zuständigen Aufsichtsbehörden
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f, g und h der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
Gesetzlich vorgeschriebene Abschlüsse auf Einzelunternehmensebene und, soweit vorhanden, auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene für die letzten drei Geschäftsjahre. Werden diese Abschlüsse von einem externen Prüfer geprüft, so ist die vom externen Prüfer testierte Fassung vorzulegen.
Bilanz, GuV, Lagebericht und Anhänge (bei neu gegründeten Unternehmen Prognosen)
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe i der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Informationen über das Rating des interessierten Erwerbers und das Gesamtrating seiner Gruppe (soweit vorhanden)
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe j der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Ist der interessierte Erwerber eine nicht natürliche Person mit Sitz in einem Drittland?
□ Nein
□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)
Certificate of good-standing oder eine vergleichbare Bescheinigung der einschlägigen ausländischen zuständigen Behörden in Bezug auf den interessierten Erwerber17
Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Erklärung der einschlägigen ausländischen zuständigen Behörden, dass in Bezug auf die Bereitstellung der für die Beaufsichtigung des Zielunternehmens erforderlichen Informationen keine Hindernisse oder Beschränkungen bestehen
Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Allgemeine Angaben zu den auf den interessierten Erwerber anwendbaren Regulierungsvorschriften des jeweiligen Drittlandes
Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Ist der interessierte Erwerber ein staatlicher Investitionsfonds?
□ Nein
□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)
Name des Ministeriums oder der Regierungsstelle, das/die für die Festlegung der Investitionspolitik des Fonds zuständig ist
Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Einzelheiten zur Investitionspolitik und etwaigen Investitionsbeschränkungen
Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Namen und Funktionen der für die Investitionsentscheidungen des Fonds zuständigen Personen sowie Einzelheiten zu qualifizierten Beteiligungen oder dem von dem angegebenen Ministerium oder der angegebenen Regierungsstelle ausgeübten Einfluss auf das Tagesgeschäft des Fonds und des Zielunternehmens im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Angaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden
(Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Ist nach dem Erwerb ein Austausch der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, geplant?
□ Nein
□ Ja (Es sind vollständige Angaben nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu den Personen zu machen.)
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Angaben zum beabsichtigten Erwerb
(Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Einzelheiten zu den Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb, einschließlich der strategischen Investitionen oder Portfolioinvestitionen
Artikel 7 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Beschreibung etwaiger mit anderen Parteien abgestimmter Maßnahmen, unter anderem des Beitrags dieser anderen Parteien zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs, der Art der Beteiligung an den Finanzvereinbarungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb und der künftigen organisatorischen Regelungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb
Artikel 7 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Inhalt möglicherweise geplanter Vereinbarungen mit anderen Anteilseignern in Bezug auf das Zielunternehmen
Artikel 7 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Angabe des beabsichtigten Kaufpreises und die bei der Festsetzung dieses Preises zugrunde gelegten Kriterien und, falls ein Unterschied zwischen dem Marktwert und dem beabsichtigten Kaufpreis besteht, eine Erklärung, warum dies der Fall ist
Kaufvertrag
Artikel 7 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Angaben zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und ihren Auswirkungen auf die Aufsicht
(Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Analyse des Umfangs der konsolidierten Beaufsichtigung der Gruppe, zu der das Zielunternehmen nach dem beabsichtigten Erwerb gehören würde
(Welche Unternehmen der Gruppe würden nach dem beabsichtigten Erwerb den Anforderungen in Bezug auf die konsolidierte Beaufsichtigung unterliegen und auf welchen Ebenen innerhalb der Gruppe würden diese Anforderungen auf voll- bzw. teilkonsolidierter Basis gelten?)
Artikel 8 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Analyse der Auswirkungen des beabsichtigten Erwerbs auf die Fähigkeit des Zielunternehmens, seiner Aufsichtsbehörde weiterhin rechtzeitig präzise Informationen zu übermitteln, auch infolge enger Verbindungen zwischen dem interessierten Erwerber und dem Zielunternehmen
Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Angaben zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs
(Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Detaillierte Angaben zum Einsatz privater Finanzierungsquellen sowie zu Herkunft und Verfügbarkeit der Mittel, einschließlich einschlägiger dokumentarischer Nachweise darüber, dass der beabsichtigte Erwerb nicht auf Geldwäsche abzielt
Artikel 9 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Detaillierte Angaben zur Art der Zahlung des beabsichtigten Erwerbs und zu dem zur Übertragung der Mittel verwendeten Netzwerk
Artikel 9 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Detaillierte Angaben zum Zugang zu Kapitalquellen und Finanzmärkten, unter anderem detaillierte Angaben zu den zu emittierenden Finanzinstrumenten
Artikel 9 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Angaben zum Fremdkapitaleinsatz, unter anderem den Namen der einschlägigen Geldgeber und die Einzelheiten zu den gewährten Fazilitäten, einschließlich Laufzeiten, Bedingungen, Pfandrechten und Garantien sowie Informationen zur Herkunft der Einnahmen, die für die Rückzahlung derartiger Darlehen verwendet werden sollen, und zur Herkunft des Fremdkapitals, wenn der Kreditgeber kein beaufsichtigtes Finanzinstitut ist
Artikel 9 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Informationen zu etwaigen Finanzvereinbarungen mit anderen Anteilseignern des Zielunternehmens
Artikel 9 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Informationen zu den Vermögenswerten des interessierten Erwerbers oder des Zielunternehmens, die im Hinblick auf die Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs veräußert werden sollen, sowie die Bedingungen der Veräußerung, darunter Preis, Bewertung, Einzelheiten zu den Merkmalen der Vermögenswerte sowie Informationen darüber, wann und wie die Vermögenswerte erworben wurden
Artikel 9 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von bis zu 20 %
(Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet:
Zeitraum, während dessen der interessierte Erwerber seine Beteiligung nach dem beabsichtigten Erwerb zu halten plant, und die etwaige Absicht des interessierten Erwerbers, die Höhe seiner Beteiligung in absehbarer Zukunft aufzustocken, zu verringern bzw. beizubehalten
Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, insbesondere die Beantwortung der Frage, ob er eine aktive Rolle als Minderheitsanteilseigner zu spielen beabsichtigt, und die Gründe dafür
Informationen zur Finanzlage des interessierten Erwerbers und zu seiner Bereitschaft, das Zielunternehmen mit weiteren Eigenmitteln zu unterstützen, wenn dies für die Entwicklung der Tätigkeiten des Zielunternehmens oder im Falle finanzieller Schwierigkeiten erforderlich sein sollte
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen zwischen 20 % und 50 %
(Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet:
alle in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Informationen
Einzelheiten zu dem Einfluss, den der interessierte Erwerber auf die Finanzlage im Zusammenhang mit dem Zielunternehmen, unter anderem auf die Dividendenpolitik, die strategische Entwicklung und die Mittelzuweisung des Zielunternehmens, auszuüben plant
Beschreibung der mittelfristigen Absichten und Erwartungen des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, die alle in Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Elemente umfasst
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen von 50 % oder mehr
(Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Geschäftsplan, der ggf. Folgendes beinhaltet:
Strategischer Entwicklungsplan (Artikel 12 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Vorausschätzungen für die Abschlüsse des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Darstellung der Auswirkungen des Erwerbs auf die Unternehmensführung und die allgemeine Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
□ nicht erforderlich
□ ja, Nr. _ _
□ wird nachgereicht
Ggf. weitere Anlagen (vom interessierten Erwerber auszufüllen)

Nach § 1 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946.Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: E-Geld-Institut, Erstversicherungsunternehmen, Finanzholdinggesellschaft im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, gemischte Finanzholdinggesellschaft im Sinne des § 2 Absatz 28 WpIG, Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KAGB in Gesellschaftsform, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Kreditinstitut, Pensionsfonds, Rückversicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 7 Nummer 31 VAG, Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sinne des § 168 Absatz 1 Satz 1 VAG, Zahlungsinstitut, Wertpapierinstitut oder sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen.Bitte Auswahl treffen aus: AIF-Verwaltungsgesellschaft, CRR-Kreditinstitut, Erstversicherungsunternehmen, OGAW-Verwaltungsgesellschaft, Rückversicherungsunternehmen oder sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen.Es sind jeweils anzugeben: Firma, Rechtsform, Sitz und Sitzstaat, Anschrift des Hauptsitzes der Geschäftsleitung, Registereintragung (soweit vorhanden), Unternehmenstyp (CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft), Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde, Identitätsnummer (unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird).Bei komplexen Beteiligungsstrukturen, mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt, ist das Formular „Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen“ auszufüllen und als Anlage beizufügen.Bei mittelbar gehaltenen Beteiligungen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen anzugeben. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in Landeswährung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtags umzurechnen.Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).Ggf. ist zusätzlich der Betrag in Landeswährung anzugeben.Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.Ggf. ist anzugeben, ob es sich um ein Mutter- oder Schwesterunternehmen handelt.Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.Ausländische Unternehmen haben entsprechende Dokumente nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen des Sitzstaates einzureichen.Die Angaben müssen lückenlos, vollständig und wahr sein. Alle Zeitangaben müssen monatsgenau erfolgen.Die Unterlagen sind für den interessierten Erwerber selbst, für alle Personen, die die Geschäfte des interessierten Erwerbers tatsächlich leiten, für alle von dem interessierten Erwerber kontrollierten Unternehmen und alle Anteilseigner, die einen maßgeblichen Einfluss auf den interessierten Erwerber ausüben, einzureichen.Zum Zeitpunkt des Einreichens darf das Dokument nicht älter als drei Monate sein.Den finanziellen Interessen werden Kreditgeschäfte, Garantien und Pfandrechte und den nichtfinanziellen Interessen familiäre oder andere enge Beziehungen zugerechnet.Die entsprechenden Definitionen sind Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c Nummer 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu entnehmen.Handelt es sich bei dem interessierten Erwerber um ein neu gegründetes Unternehmen, so legt er der für das Zielunternehmen zuständigen Behörde anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüsse für die ersten drei Geschäftsjahre Prognosen für Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Ergebnisrechnungen sowie die bei der Planung zugrunde gelegten Annahmen vor.Nach Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 haben die in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten interessierten Erwerber die Informationen nach Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 vorzulegen, wenn auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung der Beteiligungsstruktur des Zielunternehmens festgestellt wird, dass der durch die Beteiligung des interessierten Erwerbers ausgeübte Einfluss dem durch Beteiligungen zwischen 20 % und 50 % ausgeübten Einfluss entspräche.Nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 muss der interessierte Erwerber diese Informationen nicht vorlegen, wenn es sich um ein in der Union zugelassenes und beaufsichtigtes Unternehmen handelt und das Zielunternehmen nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, keinen Eigenhandel, das Emissions- und/oder Platzierungsgeschäft betreibt und im Falle der Erbringung der Finanzportfolioverwaltung das verwaltete Vermögen unter 500 Mio. Euro liegt.

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