§ 1 WpIG
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute und Datenbereitstellungsdienste mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Dieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute und Datenbereitstellungsdienste mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.