Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 1Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
§ 1 | Begriffsbestimmungen |
§ 1a | Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen |
§ 2 | Ausnahmen; Verordnungsermächtigung |
§ 3 | Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte |
§ 4 | Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen |
§ 4a | Elektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung |
§ 5 | Zusammenarbeit mit anderen Behörden |
§ 6 | Verschwiegenheitspflicht |
Unterabschnitt 2Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
§ 7 | Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte |
§ 8 | Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte |
Unterabschnitt 3Sofortige Vollziehbarkeit
§ 9 | Sofortige Vollziehbarkeit |
Abschnitt 2Erlaubnis;
Inhaber bedeutender Beteiligungen
Unterabschnitt 1Erlaubnis
§ 10 | Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung |
§ 11 | Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung |
§ 12 | Versagung der Erlaubnis |
§ 13 | Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis |
Unterabschnitt 2Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 14 | Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung |
Abschnitt 3Eigenmittel,
Absicherung im Haftungsfall
§ 15 | Eigenmittel; Verordnungsermächtigung |
§ 16 | Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung |
Abschnitt 4Sicherungsanforderungen
§ 17 | Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts |
§ 18 | Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld |
Abschnitt 5Vorschriften über die laufende
Beaufsichtigung von Instituten
§ 19 | Auskünfte und Prüfungen |
§ 20 | Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte |
§ 21 | Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag |
§ 22 | Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten |
§ 23 | Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen |
§ 24 | Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung |
§ 25 | Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung |
§ 26 | Auslagerung |
§ 27 | Organisationspflichten |
§ 28 | Anzeigen; Verordnungsermächtigung |
§ 29 | Monatsausweise; Verordnungsermächtigung |
§ 30 | Aufbewahrung von Unterlagen |
Abschnitt 6Sondervorschriften für
das E-Geld-Geschäft und den
Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
§ 31 | Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen |
§ 32 | Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten |
§ 33 | Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld |
Abschnitt 7Sonderbestimmungen
für Kontoinformationsdienste
§ 34 | Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung |
§ 35 | Versagung der Registrierung |
§ 36 | Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung |
§ 37 | Erlöschen und Aufhebung der Registrierung |
Abschnitt 8Europäischer Pass,
Zweigniederlassung und grenz-
überschreitender Dienstleistungs-
verkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
§ 38 | Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute |
§ 39 | Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums |
§ 40 | Berichtspflicht |
§ 41 | Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung |
§ 42 | Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums |
Abschnitt 9Register
§ 43 | Zahlungsinstituts-Register |
§ 44 | E-Geld-Instituts-Register |
Abschnitt 10Gemeinsame Bestimmungen
für alle Zahlungsdienstleister
Unterabschnitt 1Kartengebundene Zahlungsinstrumente
§ 45 | Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters |
§ 46 | Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters |
§ 47 | Ausnahme für E-Geld-Instrumente |
Unterabschnitt 2Zugang von Zahlungsauslöse- und
Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
§ 48 | Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten |
§ 49 | Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters |
§ 50 | Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten |
§ 51 | Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters |
§ 52 | Zugang zu Zahlungskonten |
Unterabschnitt 3Risiken und Meldung von Vorfällen
§ 53 | Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken |
§ 54 | Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle |
Unterabschnitt 4Starke Kundenauthentifizierung
§ 55 | Starke Kundenauthentifizierung |
Unterabschnitt 5Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
§ 56 | Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten |
§ 57 | Zugang zu Zahlungssystemen |
§ 58 | Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung |
Unterabschnitt 5aTechnische Infrastrukturleistungen
§ 58a | Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts |
Abschnitt 11Datenschutz
Abschnitt 12Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
§ 60 | Beschwerden über Zahlungsdienstleister |
§ 61 | Beschwerden über E-Geld-Emittenten |
§ 62 | Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister |
§ 62a | Kollektive Verbraucherinformation |
Abschnitt 13Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
§ 63 | Strafvorschriften |
§ 64 | Bußgeldvorschriften |
§ 65 | Mitteilung in Strafsachen |
Abschnitt 14Übergangsvorschriften
§ 66 | Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen |
§ 67 | Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen |
§ 68 | Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung |